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Anfänger-Fragen zu Hausarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Anfänger-Fragen zu Hausarbeit innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 04.03.2008, 17:45
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2008
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Anfänger-Fragen zu Hausarbeit

Hallo,
ich habe einige allgemeine Fragen zu meiner ersten Hausarbeit im Strafrecht. Würde mich über etwas Hilfe freuen.

1. A stiftet B an, dieser führt die Tat aus. Ist hier neben Anstiftung usw. auch §30II für B einschlägig? §30I wäre ja nur anzuprüfen, wenn A nicht erfolgreich gewesen wäre, oder?

2. A stiftet B an, einen Totschlag zu begehen; muss hier §138 (Nichtanzeigen geplanter Straftaten) angeprüft werden bzgl A und B, oder ist dies abwegig, da beide an der Tat beteiligt sind

3. Wenn neben der Anstiftung auch noch Beihilfe vorliegt, ist dies in der HA zu erwähnen?

3. Wenn ein Arzt sein Wissen über einen Patienten ausnutzt, und beispielweise dessen Drogensucht ausnutzt und ihm Drogen anbietet dafür, dass er eine Tat beght, kommt dann §§203, 204 (Verwertung von Geheimnissen) oder Ähnliches in Frage?

4. B gibt einen Schuss mit Tötungsvorsatz auf eine Person ab, Diese ist nur verletzt und B möchste sie aus Mitleid doch noch retten. Er rennt zum Telefon um einen Notruf durchzuführen, wird dort aber von einer anderen Person gehindert diesen durchzuführen. Ist hier für B §221 (Aussetzung), §323c (Unterlassene Hilfeleistung) oder gar versuchter Totschlag/Mord durch Unterlassen neben dem direkten versuchten Mord/Totschlag anzuprüfen? (objektiv liegt dies ja vor, subjektiv wollte er jedoch genau das Gegenteil)

5. C begeht einen Versuchten Mord/Totschlag durch Unterlassen. Ist §§221, 323c auch hier zu prüfen?

Ich hoffe die Probleme sind nicht zu kurz dargestellt.
Ich freue mich über jede Antwort.
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