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Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Dies ist eine Diskussion zu Amtsgericht Urteil war falsch - was nun? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 14.06.2008, 06:31
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Question Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Das Urteil ist rechtskräftig, beruht jedoch auf Rechtsbeugung und einem nachweislichen Meineid.

Überwiegt hier dass Interesse, Kosten zu sparen und peinliche Tatsachen zu verdunkeln, oder kann sowas irgendwie Jahre später asufgearbeitet werden?

Der schuldig gesprochene Arbeiter ist nachweislich objektiv völlig unschuldig gewesen!

Kann man die Beweise einreichen und das Verfahren an eine andere Kammer des Gerichtes verweisen lassen?


Besten Dank für jeden Hinweis!
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Alt 14.06.2008, 06:39
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Wie wärs, wenn mal Fleisch um die Knochen gefügt wird und beschrieben wird, um was es geht?

(Die erste Frage wäre doch, warum sämtliche so überzeugenden Beweise vom Gericht nicht ausreichend gewürdigt worden wären).
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 07:50
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

...und warum nicht gleich Berufung eingelegt wurde...
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 14.06.2008, 11:18
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Anklage: Falsche Versicherung. Dabei ging es um 4 oder 5 Aussagen. Z.B. Bin Gläubiger, habe ein Arbeitsverhältnis mit hieraus erwachsenen Lohnforderungen. Kollegen haben auch (nach dem 10.) ihr Geld noch nicht bekommen... Fand keine einzige Bilanz im Handelsregister.

Jeder Punkt stimmte! So bestand das Arbeitsverhältnis noch 5 Monate länger fort. Auch erstritt sich der Beschuldigte einen 5-stelligen Lohn beim ArbG. Und das mit den Kollegen war auch zutreffend.

POLIZEI UND STAATSANWALTSCHAFT SIND DENKFAUL und grenzen das Problem nicht ein. Es ging um diese aussagen und den Zustand (Illiquidität) am Tag des Konkursantrags. Stattdessen begann ein kafkaeskes Theater mit der Anzeigeerstatterin, welches sich über Monate hinziehen sollte.

a) Hausverbot (statt Kündigung) b) Allerlei Zahlungen wurden bestätigt und faule Schecks geschickt, die dann jedoch nicht eingelöst werden konnten. Diverse Beträge waren frei erfunden und tauchten nie auf dem Konto auf. c) Der Richter holte sich die Kontoauszüge bei der Bank...

VERFAHRENSHINDERNIS? Strafanzeige war nicht unterschrieben! Der Anwalt der Firma wollte wohl cool sein und machte nur einen Haken. Das LAG befasste sich damit und stellte rechtskräftig fest das dies nur eine "Paraphe" sei.

FIRMA UND ANWALT WERDEN KREATIV
Der erfahrene Richter verfügt, er habe größte Bedenken über die Zulässigkeit der Sache zur Hauptverhandlung. Dann geht er in Pension. *** "Amokläufer, hat 500.000 Schaden angerichtet" und "war stationär in der Psychiatrie" oder "ist nicht prozessfähig laut Aussage des Richters am Arbeitsgericht".

Der Beschuldigte arbeitete bei einer Bank im Ausland. Es waren 2 Jahre vergangen. Da kam die anfrage, ob er sich psychiatrisch untersuchen lasse? In der Landsklinik Hirsau (Schwarzwald). ** Nur, wenn Verdienstausfall, Flug, Mietwagen usw. übernommen würden. Dann war wieder Funkstille. ** Der Beschuldigte zog nach Kalifornien und dort kam dann die Ladung zur HV - per Fax.

Die Reise schlauchte, von Joshua Tree nach L.A. mit dem Wagen, dann über New York nach Frankfurt. Wieder mit dem Mietwagen... Dann kam es 22 Stunden vor Beginn der HV zu einem einstündigen Gespräch mit einem freiberuflichen Psychiater.

ZENSUR DER AKTE
Die angeklagte Straftat kam überhaupt nicht zur Sprache. Der Mann hatte auch nicht die Akte, sondern einen kleinen Teil der Akte erhalten.

DAS GUTACHTEN
Unbestimmt, ohne jedweden Bezug auf die angeklagte Straftat oder die Unschuldsvermutung gemäß Artikel 6 EMRK. Das Gutachten wurde während der HV verteilt, es bestand aber keine Zeit es zu lesen. Ohne Mittagspause (!) ging es los, wobei die eigentliche Begutachtung dann im Gerichtssaal stattfand.

ZWEITER VERHANDLUNGSTAG
Die Kosten waren bei EUR 6.000 allein für den Angeklagten sehr hoch. Also bot man ihm die einstellung an, wenn er die Kosten selber tragen würde.

Aha! Da wird jemand 3 Jahre lang beschuldigt und dann ist alles erledigt, ohne Freispruch?! Objektiv hatte dieser Mann ja nichts als die Wahrheit versichert, derweil die strafanzeige nur von Falschaussagen wimmelte: das AV sei beendet, es sei auf 630-Mark-Basis gewesen. Es beständen keinerlei Forderungen mehr... Später dann wurden viele Zahlungen erfunden und anwaltlich versichert. Plötzlich kam geschäftliche Verleumdung ins Spiel, ohne das die Strananklage irgendwie geändert wurde.

ERPRESSUNG
Der Gutachter würde den "Jagdschein" befürworten, also § 20 StGB, volle Schuldunfähigkeit.

Der Angeklagte hatte sich in 35 Jahren nie etwas zu Schulde kommen lassen oder auffällig geworden. Schon gar nicht war er jemals in der Psychiatrie oder auch psychisch krank. Die Bank stellte ein hervorragendes Zeugnis aus, er f u n k t i o n i e r t e und eine Persönlichkeitsstörung oder andere schwere seelische Abartigkeit konnte ja auch gar nicht aufgezeigt werden. Die Straftat gab da nichts her! Kein sich schreiend auf dem Boden wälzen, kein Abbeißen von Ohren, kein Stammeln oder in die Hose machen oder was auch immer man sich hier vorstellen mag.

EID DES SACHVERSTÄNDIGEN
Auf dem Stand der Medizin habe er das (zweite Gutachten) erstellt. Dieses Krankheitsbild gibt es nicht in der ICD-10 und um einen Satz zu zitieren, "ein Abgleiten in den Querulantenwahn ist nicht undenkbar". Jedweder Bezug zu Fakten oder der angeklagten Straftat fehlte!

OHNE BEZUG AUF DIE KONKRETE WAHRE AUSSAGE KAM DIE VERURTEILUNG MIT FREISPRUCH
********
BVerfG - nahm die Beschwerde nicht an.

EUGH - nahm die Beschwerde nicht an

Bundeszentralregister - löschte den Eintrag gem. § 25 BZRG. Wie praktisch, auf einmal ist das "Gutachten" wissenschaftlicher Nonsens.

FAZIT: Aufgrund bewußt falscher Angaben wurde ein unschuldiger Mann jahrelang gepeinigt und dann als "nicht beschwert" ausgespuckt. Wie ungeheuer praktisch und bequem!

Zensur im Strafrecht, wenn es um das wissenschaftliche Arbeiten eines Arztes geht?

Unschuldsvermutung? Ach wieso, man nimmt die Begutachtung im Gerichtsaal vor und greift der Verurteilung einfach vor.

Bezug zur Straftat? Ach wieso, dann würde die Rechtsbeugung ja offensichtlich. Das BVerfG mag ja verlangen das die Straftat immer in den Mittelpunkt der Begutachtung beim § 20 gestellt werden müsse, aber die Realität an einem Amtsgericht ist halt eine andere.


PROTOKOLL? Was für ein Protokoll? Da sitzt eine Dame, schreibt aber nur die Frage zum Verhältnis des Angeklagten zu seinen Geschwistern auf. Das war's.


URTEIL: wozu die Schuld exakt beschreiben? Dann würde ja klar das hier das Recht gebeugt und ein Unschuldiger verurteilt wurde. Also bleibt man nebulös und versucht garnicht erst konkret zu werden und zu sagen, der Angeklagte hatte keine Forderungen, deshalb ist er der Falschaussage schuldig!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 11:24
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Sorry, erst geht es um ein Arbeitsgerichtsverfahren, dann um einen Angeschuldigten in Amerika, der psychisch krank sein soll, und dann um einen Gutachterfehler?

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  #6 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 11:31
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Irgendwo steht etwas von "Abgleiten in den Querulantenwahn".
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  #7 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 14:07
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Dieses Forum ist echt ein Querulantenmagnet. Der TE kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens anstrengen. Erfolg wird das keinen haben, aber das ist ihm ja auch ziemlich egal. Es geht ja nur um seinen Kreuzzug. Vll. könnte hier ein Psychiater mehr Erfolg haben.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 15:15
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Tja, 80% aller "Recht"suchenden meinen halt ihr eigenes Recht und haben es eh schon objektiv gefunden. Da hilft auch jegliche Belehrung über die deutsche Rechtswirklichkeit nimmer...aber ICH WAR UNSCHULDIG HERR RICHTER, DIE BLÖDE SAU HAT ES VERDIENT, DEN STEIN DURCH DIE SCHEIBE GESCHMISSEN ZU KRIEGEN...das nennt man dann Totschlag...WAS? DAS IST JA SCHREIEND UNGERECHT!
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 15:21
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich kapier r e i n g a r n i x!
Normalerweise würde mich das jetzt zu der Aussage provozieren: Das ist völlig normal, schließlich bist du ja bloß Mediziner.

Das Doofe ist bloß: Ich kapiers selber auch nicht!

Viele Grüße,

Cephalotus

P. S. Was ich am wenigsten verstehe ist: Was um Himmels Willen ist eine "VERURTEILUNG MIT FREISPRUCH"?
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  #10 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 16:18
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AW: Amtsgericht Urteil war falsch - was nun?

Zitat:
Zitat von Cephalotus
Das ist völlig normal, schließlich bist du ja bloß Mediziner.
Sehr freundlich ...

Zitat:
Zitat von Cephalotus
Das Doofe ist bloß: Ich kapiers selber auch nicht!
Bist halt genauso doof wie ich...hättest lieber Arzt werden sollen.

Zitat:
Zitat von Cephalotus
P. S. Was ich am wenigsten verstehe ist: Was um Himmels Willen ist eine "VERURTEILUNG MIT FREISPRUCH"?
Da könnte ich jetzt aus der Psychologie referieren, aber ich glaube, so richtig würde das keinen interessieren.
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