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agent provocateur, anstiftung

Dies ist eine Diskussion zu agent provocateur, anstiftung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 03.03.2010, 14:15
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Exclamation agent provocateur, anstiftung

Hallo an alle!

Ich schreibe gerade an einer Hausarbeit im Strafrecht AT und beiße mir da an einem Punkt schon seit Tagen die Zähne aus.

Ich fasse das Wichtige des SV mal zusammen:

E möchte die Diebstähle von A, B und D unterbinden und stellt ihnen deshalb eine Falle. Sie gibt ihnen einen Tipp, wo sie eine wertvolle Plastik stehlen könnten.
Sie möchte dann, nachdem die drei das Gebäude betreten haben, die Polizei rufen, damit diese die drei nach dem Verlassen des Gebäudes festnehmen kann. Sie hält es für möglich, dass die drei mit der Beute entkommen könnten, geht aber davon aus, dass sie es rechtzeitig schafft, die Polizei zu alarmieren.
Der Diebstahl der drei kommt jedoch gar nicht erst übers Versuchsstadium hinaus, da sie feststellen, dass die Plastik gar nicht echt ist und sie deshalb nicht mehr stehlen wollen.
E bekommt davon aber wohl nichts mit. Sie ruft dann bei der Polizei an, aber der Beamte hält ihre Mitteilung über den geplanten Diebstahl für einen schlechten Scherz.


So, das wäre das, worum es geht.
Nun meine Fragen oder mein Problem:

Sehe ich das richtig, dass E als agent provocateur handelt? Wenn ja, dürfte sie es ja nicht zur Vollendung kommen lassen wollen... Wäre der Diebstahl denn mit Verlassen des Gebäudes vollendet? Ich würde eher dazu neigen, das zu verneinen, weil sich die Plastik ja noch im Herrschaftsgebiet des früheren Gewahrsamsinhabers befindet, oder?
Und Anstiftung was ist mit Anstiftung? Meiner Meinung nach scheidet die ja auch aus, weil E ja eben nicht will, dass die Tat zur Vollendung kommt...
Dann wäre E aber ja straflos. Aber irgendwie kommt mir das falsch vor, auch weil sie ja auch schon für möglich gehalten hat, dass es doch zur Vollendung und Beendigung kommen könnte.
Und als Eventualvorsatz kann man das auch nicht unbedingt sehen, oder? Sie hofft ja eigentlich eher darauf, dass es nicht zur Vollendung kommt und nimmt es nicht billigend in Kauf....
Wie kann ich denn dann anders zur Strafbarkeit von E kommen, was kaönnte ich noch prüfen? Oder muss ich akzeptieren, dass sie es wohl nicht ist?
Und wie sieht das mit dem letzten Teil aus? Ich habe irgendwie keine richtige Ahnung, wie ich das mit dem Polizisten einbauen soll, der ihre Mitteilung nicht ernst nimmt... Dass das wichtig ist, denke ich aber schon irgendwie.

Ich hoffe, irgendjemand von euch kann mir vielleicht einen Tipp geben?! Ich verzweifle hier total...

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Mühe,

sonnenblume123
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