Dies ist eine Diskussion zu Abweisung ja oder nein innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Abweisung ja oder nein folgender fiktiver Fall: A und B sind ein ehemaliges Paar, das sich getrennt hat. A bezichtigt B, er habe unwahre Dinge über sie verbreitet. B bekommt Post vom Familiengericht, in der er zur Stellungnahme aufgefordert wird, weil der Anwalt von A beim Familiengericht eine mündliche Verhandlung beantragt hat. Dies begründet der Anwalt damit, dass er B eine Aufforderung zur Unterlassung geschickt habe, diese aber unbeantwortet blieb. B wiederum sagt, er habe diese Aufforderung nie bekommen, verlangt vom Anwalt von A einen Einlieferungsnachweis. Der Anwalt von A kann diesen auch nach nochmaliger Nachfrage nicht bringen. B beantragt Abweisung der Klage / mündlichen Verhandlung, weil sie auf Basis unwahrer Angaben beruhe. Ist der Antrag auf Abweisung aussichtsreich ? Gruß Stefan |
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