Dies ist eine Diskussion zu Abrennen T1 vorm Fußballstadion innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Abrennen T1 vorm Fußballstadion mich interessiert die Straflage zu folgendem Sachverhalt. Dass Pyrotechnik der Klasse T1 im Fußballstadion verboten ist und es darauf Geldstrafen gibt, ist verständlich. Wie verhält sich das Strafrecht, bei dem Abbrennen von Pyrotechnik auf dem Weg von zum Beispiel S-Bahnhof zum Stadion? Wenn niemand verletzt wurde und man absolut koopieriert hat und keinerlei Vorstraßen und somit Ersttäter ist, von welchem Strafmaß ist auszugehen? Da es sich um eine Straftrat handelt, würde mich das unheimlich interessieren. Das Ermittlungsverfahren beläuft sich dann ja wohl auch auf versuchte gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Vielen Dank! |
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| AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion Zitat:
Vielen Dank für deine Antwort. |
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| AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion Zitat:
"Gegenwärtig werden Bengalische Feuer meist in Form von Fackeln (Bengalfackel) – z. T. in Kombination mit Rauchsätzen – im Barockfeuerwerk, für Lichterbilder, in Fußballstadien, in Skisprungstadien, bei Freiluftkonzerten, oder auch als (See-)Notsignal verwendet. Die Verwendung dieser Fackeln kann gefährlich sein, da in ihnen u.a. Magnesium verbrannt wird und dabei eine Flamme mit einer Temperatur zwischen 1600 °C und 2500 °C entsteht. Verbrennungen können sogar dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Ein Löschen dieser pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer nicht möglich. Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung erhebliche Verbrennungen verursachen können. Die Fackeln entwickeln meist viel Rauch; das Einatmen des Rauchs sollte aus Gesundheitsgründen vermieden werden." |
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| AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion Und das heißt nun? Mit welcher Strafe müsste man rechnen? |
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| AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion Ich vermute mal, die Fackel hatte keine BAM-Nummer, und derjenige, wo die Fackel angezündet hat, keine entsprechende Erlaubnis. Was jetzt auf denjenigen zu kommt, entzieht sich meiner Kenntnissen. |
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