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Abrennen T1 vorm Fußballstadion

Dies ist eine Diskussion zu Abrennen T1 vorm Fußballstadion innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 29.01.2012, 15:18
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Abrennen T1 vorm Fußballstadion

Guten Tag,

mich interessiert die Straflage zu folgendem Sachverhalt. Dass Pyrotechnik der Klasse T1 im Fußballstadion verboten ist und es darauf Geldstrafen gibt, ist verständlich.

Wie verhält sich das Strafrecht, bei dem Abbrennen von Pyrotechnik auf dem Weg von zum Beispiel S-Bahnhof zum Stadion? Wenn niemand verletzt wurde und man absolut koopieriert hat und keinerlei Vorstraßen und somit Ersttäter ist, von welchem Strafmaß ist auszugehen? Da es sich um eine Straftrat handelt, würde mich das unheimlich interessieren. Das Ermittlungsverfahren beläuft sich dann ja wohl auch auf versuchte gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Vielen Dank!
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Alt 29.01.2012, 15:46
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AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Phhh, bei T1:


Wäre also wohl höchstens als Ordnunsgwidrigkeit zu ahnden (außerhalb von Silvester / Neujahr).
Es ist davon auszugehen, dass es eine Straftat ist, da es sich in einer geringen Menschenmasse abgespielt haben möge. Ist da der Sachverhalt ggf. ein anderer?

Vielen Dank für deine Antwort.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 15:58
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AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Die gem. der Definition für T1 nicht mal in unmittelbarer Nähe ernsthaft gefährdet ist. Welche Straftat sollte das also sein?
Vielleicht habe ich die Klasse auch falsch Aufgefasst. Ich meine eine Handfackel - Bengalisches Feuer.

"Gegenwärtig werden Bengalische Feuer meist in Form von Fackeln (Bengalfackel) – z. T. in Kombination mit Rauchsätzen – im Barockfeuerwerk, für Lichterbilder, in Fußballstadien, in Skisprungstadien, bei Freiluftkonzerten, oder auch als (See-)Notsignal verwendet.

Die Verwendung dieser Fackeln kann gefährlich sein, da in ihnen u.a. Magnesium verbrannt wird und dabei eine Flamme mit einer Temperatur zwischen 1600 °C und 2500 °C entsteht. Verbrennungen können sogar dann hervorgerufen werden, wenn ein direkter Kontakt mit dem Feuer gar nicht zustande kommt. Ein Löschen dieser pyrotechnischen Feuer ist während der Abbrenndauer nicht möglich. Die Reste des ausgebrannten Behälters sind noch lange Zeit so heiß, dass sie auch bei kurzer Berührung erhebliche Verbrennungen verursachen können. Die Fackeln entwickeln meist viel Rauch; das Einatmen des Rauchs sollte aus Gesundheitsgründen vermieden werden."
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 17:02
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AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion

Und das heißt nun? Mit welcher Strafe müsste man rechnen?
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 19:37
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AW: Abrennen T1 vorm Fußballstadion

Ich vermute mal, die Fackel hatte keine BAM-Nummer, und derjenige, wo die Fackel angezündet hat, keine entsprechende Erlaubnis.

Was jetzt auf denjenigen zu kommt, entzieht sich meiner Kenntnissen.
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