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Ab wann wird international gefahndet / Zielfahnung eingesetzt und/oder ausgeliefert?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann wird international gefahndet / Zielfahnung eingesetzt und/oder ausgeliefert? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 17:20
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Ab wann wird international gefahndet / Zielfahnung eingesetzt und/oder ausgeliefert?

Ich habe schon viel gelesen von Personen die sich im Ausland "absetzen" weil Ihnen eine Haftstrafe droht.

Nehmen wir also mal an (wie es hier üblich ist)eine
Haftstrafe droht. Deutscher Haftbefehl würde natürlich erst nach Nichtantreten der Strafe erlassen.

Ab wann würde denn ein eruopäischer oder sogar internationaler Haftbefehl erlassen? Sicher nicht bei "kleinen Fischen" bei denen sich einige kleine Sachen (die eigentlich nur Bewährung oder sogar Geldstrafen geben würden - zB kein Mord, Raub, KV, Vergewaltigung) gehäuft haben, oder?

Und selbst dann, heisst das ja auch nicht automatisch dass international gefahndet werden würde? Die würden sich doch dann nicht bei jedem der nicht mehr auffindbar ist die Mühe machen Zielfahnder einzusetzen, oder falls sie eine Ahnung haben könnten ein Auslieferungsverfahren zu beantragen? Vor Allem wenn es EU Ausland wäre? Im EU Inland würde ja ein EU HAftbefehl reichen, und man würde bei der kleinsten Kontrolle auffliegen. Im EU Ausland wäre das ja nicht der Fall (solange man legal in dem jeweiligen Land ist)

Was ich damit fragen will ist, ab wann (grobe Schätzung) Staatsanwaltshaften oder Richter solche Maßnahmen anordnen würden. Eher bei "Schwerverbrechern" und bei den kleineren "rentiert der Aufwand nicht"? Nach dem Motto: "Wegen zwei drei Bewährungstrafen die widderufen werden und kleines neues Delikt kömen zwar 2 oder 2,5 Jahre zusammen, aber deswegen lassen wir den nicht ausliefern / bzw. fahnden international nach ihm"


Ich freue mich über Ihre Antworten und Erfahrungen/Einschätzungen.

Heiner
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