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Ab wann ist es Verleumdung7Beleidigung/üble Nachrede

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann ist es Verleumdung7Beleidigung/üble Nachrede innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 12.01.2012, 14:03
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Ab wann ist es Verleumdung7Beleidigung/üble Nachrede

Hallo
Herr A und Frau Y haben sich getrennt, sie waren nicht verheiratet.
Es gehen vier Kinder aus dieser Beziehung hervor, für das letzte Kind liegt keine Vaterschafsanerkennung vor.

Frau Y leitet über das JA alles in die Wege, versucht anfangs den Vater/Kinder Kontakt aufrecht zu erhalten, wird aber von seitens Herrn A mit seitenweisen (e-Mails) Beleidigungen, Unterstellungen und Beschimpfungen konfrontiert.

Er streitet seine Vaterschaft gegenüber dem JA ab und nennt Frau Y eine Lügnerin, und zusätzlich sogar eine Person, die seiner Meinung nach, der vater des letzten Kindes sein muss.

Das übernimmt alles das JA, aber Frau Y fragt sich nun ob sie sich das allles gefallen lassen muss.
Sie wird von ihm ständige als Lügnerin, schlechte Mutter und schlechte Person hingestellt.

Die Person, (Person X) die als angebl. Vater des Kindes angegeben wurde, ist der Patenonkel des Sohnes von Frau y(und Herrn A) wurde vor einigen Wochen noch von Herrn A bezichtigt auf "kleine Jungs" zu stehen und Frau Y wurde unterstellt, das sie das wüsste und mit dem eigenem Sohn duldet.
Person X, hat bereits rechtl. schritte in die Wege geleitet.

Frau y hat bislang die Füße stillgehalten, obwohl viele Beleidigungen, tief unter der Gürtellinie, gefallen sind.

Es gibt noch andere dinge, die mit Herrn A in Zusammenhang gebracht werden, aber nicht beweisbar sind.
z.b annonyme Briefe ans JA, wegen angebl. massiver Verwahrlosung der Kinder.

Was muss sich Frau Y gefallen lassen?
Es geht z.b um die falsche Unterstellung der Vaterschaft (die 100% bei Herrn A liegt)
Die Unterstellung, Beleidigungen und Beschimpfungen.

z.b die geduldete Pädophilie (die nicht vorliegt)
Die zahlreichen Beleidigungen (fette Kuh,ungebildet, schlechte Mutter, Lügnerin, billiger als eine Nu...e, um ein kleinen teil zu nennen.)

Die E-Mails sind ausgedruckt und gesammelt.
Der Kontakt zu den Kindern, nach Rücksprache mit dem JA auf Eis gelegt, Frau Y hat sogar mit entsprechenden Stellen (z.Beratungsstelle), geklärt ob der Sohn, in der tat ein "Opfer" sein könnte.

Es deutet auch einiges darauf hin, das Herr A seine "Meinung" in seine Familie, an Bekannte und Freunde trägt.
Zumindest schreibt er, das ihm dieser Personenkreis zustimmt, was Frau Y betrifft.

Frau y möchte nun wissen, ob sie dagegen angehen kann oder ob noch kein Tatbestand der "Üblen Nachrede, Verleumdung, Beleidigung" erfüllt ist.

Ist es eigentlich strafbar, wenn Herr A einfach einen anderen angebl. Vater für das Kind angibt und über sich sagt, er könne gar nicht der vater sein?
Die Vaterschaftsklage läuft, die Wahrheit wird rauskommen und seine "Lüge" auch, aber ist so etwas eigentlich "strafbar"?


Mfg Sunshinelady
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