Dies ist eine Diskussion zu §226 schwere Kv Lösungsschema innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| ich habe in Zuge meiner Ausbildung erst seit 3 Wochen Strafrecht und soll jetzt einen Sachverhalt prüfen in dem der § 226 i.v.m § 227 STGB vorkommt. Ich habe eine theroetische Frage zum Vorgehen: Ich prüfe doch bei den KV´s nach folgender Schemata. 1. obj. TB 2. subj. Tb 3. rechtswirdigkeit 4 Schuld ...mir ist bewusst das hierbeu noch Besonderheiten einfließen. (folgen, kausalität, gefahrenzusammenang) Wieso jedoch wird beim § 226 der subjektive TB nicht geprüft? Das Schema sieht beim §226 ja so aus... Tatbestandsmäßigkeit. 1. Vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Körperverletzung (§§ 223 bis 226) 2. Eintritt einer schweren Folge 3.Kausalität 4. Tatbestandsspez. Gefahrenzusammenhang 5. bezüglich der Folge vorsatz oder fahrkässigeeit bei fahrlässiger Herbeiführung: - obj. Sorgfaltspflicht - obj. Vorhersehbarkeit Kann ich den Punkt 5 auch unter subjektiven TB zusammenfassen bzw abarbeiten und bis Punkt 4 alles unter obj. TB? Mich verwundert warum in diesem Schema nicht eindeutig der subj. TB mit eingebaut ist (wie bpsw. bei §223 oder 224) Wie gesagt, dass ist Neuöand für mich. Daher diese sehr theoretische Frage. Vielen Dank für die Hilfe |
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| AW: §226 schwere Kv Lösungsschema Zitat:
![]() Der Aufbau des 226 ist komplexer, da er zweigliedrig ist. Der 223 steckt ja im 226 drin. Unterschied ist, dass sich zu dieser "Grundtat" eine schwere Folge hinzugesellt, die ihrerseits objektiv und subjektiv geprüft werden muss. |
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| AW: §226 schwere Kv Lösungsschema Danke für deine Antwort! D.h ich könnte durchaus so vorgehen: Tatbestandsmäßigkeit §226 **obj. TB:** 1. Vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Körperverletzung (§§ 223 bis 226)--> (ist hier egientlich egal ob ich § 224 oder § 223 als Grundtatbestand wähle...der Täter hat im Fall die Hand des O mit einer Waffe abgetrennt...worauf §226 folgt) 2. Eintritt einer schweren Folge 3.Kausalität 4. Tatbestandsspez. Gefahrenzusammenhang **subj. Tb** Vorsatz Vielen Dank für deine Hilfe |
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| AW: §226 schwere Kv Lösungsschema Grundbestand der Körperverletzungsdelikte ist mit Ausnahme von 229 und 231 IMMER die einfache KV nach 223. 224 ist kein Grunddelikt, sondern wie auch 226 eine Qualifikation des 223. Zunächst ist daher die einfache KV zu prüfen. Möglich sind verschiedene Aufbauweisen. Wenn aber sowohl 224 als auch 226 verwirklicht sein könnten, würde ich gerade Anfängern eher eine getrennte Prüfung empfehlen. (Bei 226 und 227 ist zu beachten, dass nach § 18 auch Fahrlässigkeit bezüglich der schweren Folge ausreicht, das müsst ihr aber wohl nach drei Wochen noch nicht können) Noch ein paar Hinweise: -Obj. und Subj. TB sind TEILE der Tatbestandsmäßigkeit und stehen einzeln nicht auf einer Ebene mit der RW und Schuld I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Obj. TB 2. Subj. TB II. RW III. Schuld -bei 226 an Absatz II denken, sofern Absicht oder direkter Vorsatz vorliegt!! -Abtrennen von Händen wird nach 224 wohl meistens nicht durch Waffen sondern eher durch gefährliche Werkzeuge erfolgen, sofern das Werkzeug nicht gerade dazu bestimmt ist Menschen zu verletzen. -dein letztes Schema ist in Ordnung, ABER NUR wenn 223 VORHER geprüft wurde. Auf gar keinen Fall darfst du den Vorsatz, RW, Schuld der einfachen KV im obj. TB des 226 prüfen!!! Und am Ende RW und Schuld nicht vergessen! Wenn du unbedingt alles gemeinsam prüfen willst, dann pass auf, dass nur obj. Merkmale im obj. TB stehen. Etwa so: Strafbarkeit nach 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2, 226 I Nr. 2 Alt. 1,II StGB I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand -(natürlich Täter, Tathandlung ...) -Gesundheitsschädigung -körperliche Misshandlung -gefährliches Werkzeug -Eintritt der schweren Folge: wichtiges Glied verloren -Kausalität, obj.Zurechnung,Gef.zus. des Eintritts der schweren Folge 2. Subj. Tatbestand -Vorsatz bezüglich aller obj. TB-Merkmale -226 II ? -(sollte der Täter die schwere Folge fahrlässig verursacht haben sollte in jedem Fall ein getrennter Aufbau gewählt werden, sonst wirds unübersichtlich) II. RW III. Schuld |
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| AW: §226 schwere Kv Lösungsschema Noch ein Tipp: Nicht zu starr die Schemata lernen sondern lieber versuchen das Gesetz genau zu lesen und die Struktur zu verstehen. Darf ich fragen um welche Ausbildung es sich handelt? |
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| AW: §226 schwere Kv Lösungsschema Hallo, vielen Dank für deiner 1A Ausführung. Du hast das super genau erklärt. Leider habe ich das erst jetzt gesehen, was nicht heißt das es mir nichts mehr nützt. Sehr veständlich geschrieben. Zu deiner Frage: ich mache eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten. Um Sichherheit bei der rechtsgutachterlichen Prüfung von Sachverhalten zu bekomme (Prüfungsrelevant) , können wir öffters freiwillig Sachverhalte zu Hause lösen. Allerdings kommt es dabei nun zwangsweise immer mal zu offenen Fragen. Mir ist es dabei lieber das ich nicht von vorn herein völlig in die falsche Richtung gehe. Für Hilfe bin ich jederzeit dankbar. Viele Grüße |
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