Dies ist eine Diskussion zu § 224 Gefährliche Körperverletzung was ist zu beachten??? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| § 224 Gefährliche Körperverletzung was ist zu beachten??? mal angenommen auf einem Dorffest steht Herr A und Herr B im freien und unterhalten sich. Plötzlich verwickelt sich Herr B in ein wildes Handgemenge mit Herr C. Herr A steht daneben, greift körperlich nicht in das Gemenge ein, und ruft nur den Herren B und C zu, dass sie mit dem Mist aufhöhren sollen etc... darauf kommt ein Herr D zu Herr A und erklärt ihm dass er (Herr D) und der Herr C gehen wollen... (in der zeit hat sich das Handgemenge gelegt) da der Herr D seinen Arm um den Herrn A legen wollte, drückt ihn Herr A durch auflegen der Handfläche auf die Brust leicht zur Seite, und meit er wolle nicht angefast werden... Herr D geht daraufhin einen Schritt zurück. Der Herr C allerdings greift sich ein Caipirinha Glas und schlägt mit selbigen auf den Herrn A ein. Herr A kann sich nur mit mühe wehren, nach den ersten paar Schlägen auf den Kopf von Herrn A platzt der Boden des Glases ab, und der Herr C schlägt unbekümmert auf den Herrn A weiter ein. Mehrere herbeigeeilte Zeugen können den Herrn C von dem Herrn A trennen. Blutüberströmt wartet Herr A auf die Polizei und den Krankenwagen. Die Polizei fragte Herrn A ob er einen Alkoholtest machen würde. Auf nachfragen bei der Polizei ob er freiwillig einen machen soll, oder ob er von Amtswegen angeordnet würde meinten die Herren der Polizei, dass keiner angeordnet werden würde. Daraufhin weigerte sich Herr A zu einem Test. Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, hat der Herr A folgenden Befund: Gehirnerschütterung, mehrere Schnittwunden am Kopf, HWS-Prellung, Stamm-Prellung, Hämatome im Gesicht (Auge Kiefer Nase), Abgebrochener Backenzahn, Hämatome im bereich der Brust, Arme, Schulter... Am folgenden Tage erfuh der Herr A auch dass die Herren C+D bereits vor dem Zwischenfall streitsüchtig waren, und vom Veranstalter bereits weit im Vorfeld aufgefordert worden sind das Gelände zu verlassen. (Auch hierfür gibt es Zeugen.) Anmerkung: Alle beteiligten waren mehr oder minder Alkoholisiert... Wie soll sich der Herr A verhalten? Welche unterlagen kann er vom Artz verlangen? Besteht die Möglichkeit, dass der Herr A seinem Anwalt alles übergibt, mit einbeziehen der Arztunterlagen etc? Da Herr A hat noch keine Aussage bei der Polizei gemacht. Soll er selbst bei der Polizei aussagen, oder den Fall seinem Anwalt übergebn? Was kann Herr C im Falle einer Verurteilung erwarten (real) ? (6 Monate-10 Jahr steht im §224) Was kann Herr A im Bezug auf Schmerzensgeld erwarten? Gruß Maennemampfi |
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| AW: § 224 Gefährliche Körperverletzung was ist zu beachten??? Das hier ist ein Juraforum und keine umfassende Rechtsauskunft! |
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| AW: § 224 Gefährliche Körperverletzung was ist zu beachten??? Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: § 224 Gefährliche Körperverletzung was ist zu beachten??? Wenn A Schmerzensgeld einklagen will, sollte er besser einen Anwalt hinzuziehen. Dies muss man nämlich entweder als Nebenklage beim Strafverfahren oder im Zivilprozess einklagen, da es zunächst einmal mit der Verfolgung der Straftat nichts zu tun hat. Wenn A nun sowieso einen Anwalt engagiert, kann er sich auch über diesen bei der Polizei äußern. Auf jeden Fall sollte A sich ein ärtzliches Attest über die erlittenen Verletzungen ausstellen lassen. |
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