
01.02.2012, 22:28
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Dec 2011 Ort: Bonn-Juridicum
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| AW: Prüfungsfrage schwerer Raub Normalerweise geht die Prüfung des § 250 II dem § 250 I vor;
D.h. bezogen auf den Tod und §250 II Nr. 3b (Asthmaanfall) würden sie sich nur strafbar machen wenn sie vorsätzlich handeln, fahrlässig genüge nicht. Genauso wie beim § 250 I Nr. 1c.
§ 251 scheitert an der Leichtfertigkeit.
Es würde nur für § 226 Raum bleiben. |