
27.01.2012, 16:15
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 7
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| AW: Falsche Abrechnung Zitat:
Zitat von JHS @RB
Wenn also kein Einspruch eingelegt war, besteht kein Anspruch auf Nr. 4106 (die hat er ja auch nicht berechnet, hätte er aber müssen, wenn Einspruch eingelegt gewesen wäre).
Die Frage die weiterhin offen ist:
Wann war X das erste Mal in dieser Sache bei dem RA. Vor Eingang des Strafbefehls, oder erst nachdem der Strafbefehl da war? | Also Stafbefehl hatte X beim Anwalt Y dabei.
Y begründete die Rechnung auch mit dem Prozessrisiko, als ob es schon ein Prozess gegeben hätte. |