
02.01.2012, 02:08
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| Boardneuling | | Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 11
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| AW: StGB § 253 Straftatbestand der Erpressung? Frohes Neues! Für das Zufügen einer Infektion ist ein Schmerzensgeld von 58.000 Euro in einem der verschiedenen "Schmerzensgeld-Katalogen" vorgesehen. Bei der von mir genannten Tat wurde eine mögliche Infektion mit z.B Hepatitis billigend in Kauf genommen. Von daher wäre ein wesentlich höheres Schmerzensgeld vorstellbar. Für ein in folge eines Auffahrunfalls verursachten Schädel-Hirn-Traumas sind 1000 Euro üblich. Have a nice day! |