
27.03.2011, 12:25
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 8.593
| |
| AW: Bankraub und mehr Zitat:
Zitat von Alexias Lassen wir das Video außer Acht.
Er steigt mit der Beute auf sein Rad und flüchtet, lässt immer wieder ein Scheinchen fliegen.
Machen sich übrige Radfahrer strafbar, wenn sie den Scheinen hinterherjagen (anstelle dem Dieb)? | Ja, wegen Hehlerei/Unterschlagung. Allerdings ist kriminelles Unrecht nur das Aufsammeln der Scheine, um sie zu behalten. Einen Bankräuber muss niemand verfolgen. Zitat: |
Ein Polizist im Dienst ist ebenfalls mit seinem Fahrrad in der Nähe und fährt hinterher. Macht er sich strafbar, wenn er sich vom einen oder anderen Schein ablenken lässt?
| Strafvereitelung durch Unterlassen kommt in Betracht. |