Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Dies ist eine Diskussion zu 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 14:53
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe man kann mir hier weiter helfen.


Person A hat Person B im Internet kennengelernt.
Person A, eigentlich männlich, hat sich Person B gegenüber als weiblich beschrieben und auch Bilder einer weiblichen Person geschickt.

Person B war begeißtert und hielt den Kontakt zu Person A etwa 4 Monate, danach zerbrach der Kontakt aber zwischen beiden Personen, da Person B verheiratet ist und seine Frau ihm auf die Schliche kam und jeglichen weiteren Kontakt verbot.

Person B hat in der ganzen Zeit um die 70.000 Euro an Person A bezahlt, - per überweisungen, einmal 50.000 euro und den Rest in mehreren Überweisungen. freiwillig und ohne zwang oder der gleichen, einfach um Person A etwas gutes zu tun und ohne Erwartung auf gegenleistung. Nun hat Person B Strafanzeige gestellt, was hat Person A zu befürchten ?

Das Geld ist nicht mehr vorhanden und kann nicht zurückgezahlt werden. Der Fall liegt seid über einem Jahr zurück und es kam erst jetzt zur Anzeige

Kann mir da jemand schlaues der sich auskennt weiter helfen ???
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Kiel
Beiträge: 4.464
99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Eine unjuristische Meinung zum Thema.

Spätestens bei zusendung des Bildes einer weiblichen Person ist es m.E. arglistige Täuschung.

Warum hat B freiwillig diese Beträge zur Zahlung angewiesen? Ich denke mitnichten, aus heiterem Himmel und nehme an, dass A dem B etwas erzählt hat von wegen "derzeit arge Geldprobleme" vor dem Hinitergrund dass A wohl nicht aus Versehen ein falsches Bild zugesandt hat würde ich auf (gelinde ausgedrückt) "erschlichen" setzen...

Aber ich nehme an, ein Jurist würde auch die Vorgeschichte dazu brauchen um den Sachverhalt zu beurteilen.

Ich persönlich halte das für 1a Betrug

Aber bin ja nicht juristisch ausgebildet

Dopamin
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Person B ist Rollstuhlfahrer und hat im Leben nichts, so dass er sich freut wenn ihm geschrieben wird, chat, mail und dergleichen. Person B hat mindestens 10 anderen Personen hohe Geldsummen überwiesen um diese glücklich zu machen. Einer Person C z.B 14ooo Euro für eine Brust OP.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Kiel
Beiträge: 4.464
99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Zitat:
Zitat von Nixending
Person B ist Rollstuhlfahrer und hat im Leben nichts, so dass er sich freut wenn ihm geschrieben wird, chat, mail und dergleichen. Person B hat mindestens 10 anderen Personen hohe Geldsummen überwiesen um diese glücklich zu machen. Einer Person C z.B 14ooo Euro für eine Brust OP.
Nixending,

ich persönlich halte ein Verhalten wie A es zeigt für moralisch verwerflich. Allein für die Aussage "Rollstuhlfahrer und hat im Leben sonst nichts, so dass er sich freut..." macht auf mich den Eindruck dass A hier vorsätzlich gehandelt hat, was der ganzen Geschichte m.E. ein andere Dimension gibt, als "Erschleichung"... Hätte B auch überwiesen, wenn er gewusst hätte A ist ein Mann?

Kennt A den Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Dopamin (in so einem Fall gern Richter wär )
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:25
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bad Breisig
Alter: 31
Beiträge: 152
100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Ich wäre in dem Fall gerne jemand, der die email Adresse sowie alle icq, msn etc Addys von Person B hätte
__________________
Danke und lieben Gruß, Monika
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:26
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 5
Keine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Nixending hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Also gut, Person A sollte sich als Transexuelle ausgeben, auf Wunsch von Person B. Das tat Person A auch und übernahm die Rolle einer Frau und schrieb und tat was Person B wollte.

Als Person B auch noch anfing und von Person A nackt bilder von kindern anforderte zerbrach der Kontakt, weil Person A das eindeutig zu viel war und zu weit ging. Zu dem wollte Person A mit der Frau von Person B reden, und da kam von seitens Person B nichts mehr. Wie gesagt nun über ein Jahr her und das einzige was seid dem kam war nun eine Anzeige von Person B an Person A, weil er wohl erhofft, sein Geld wieder zu sehen, weil es wohlmöglich nun braucht.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2007
Ort: Kiel
Beiträge: 4.464
99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)99% positive Bewertungen (4464 Beiträge, 325 Bewertungen)  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

midnightlady,

ich beerbe lieber Humungus, da weiss er zumindest woran er ist Und ich auch

Edit: Und zurückfordern kann ers dann auch nimmer

Dopamin
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:29
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bad Breisig
Alter: 31
Beiträge: 152
100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)100% positive Bewertungen (152 Beiträge, 27 Bewertungen)  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Zitat:
Zitat von Dopamin
midnightlady,

ich beerbe lieber Humungus, da weiss er zumindest woran er ist Und ich auch

Dopamin
Ist Humungus ne gute Partie? Dann sollte ich vielleicht mal über eine Erwachsenenadoption nachdenken ;-)
__________________
Danke und lieben Gruß, Monika
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

letztlich ist es Betrug, ähnlich dem einer Aktiengesellschaft welche im Prospekt unwahre Vorstellung und Bilanzen preist.

Gibt genug Beispiele welche dafür mit belohnt wurden.

Von Moral will ich nicht sprechen, da Betrüger diesen Faktor ja ausklammern.

Sicherlich lassen sich genug Fakten, wie auch Festplatte, etc. in die Recherche aufnehmen und hierzu monatelange Schriftwechsel als gerichtsverwertbares Beweismittel ins Boot nehmen.

Selbstverständlich ist das Geld später wieder zu holen, oder aber eben den Betrüger ein Leben lang arm aussehen zu lassen.

A ist kein Illusionskünstler, welches er glaubte, er ist ein stinknormaler Betrüger mit niederen Instinkten.

§ 263 StGB

........(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

§ 147, 148 StGB könnte dabei sogar noch die Strafandrohung ergänzen, bzw. erhöhen.

Dieser Verhandlung würde ich gerne beiwohnen.


Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 16.10.2007, 15:32
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 760
98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ?

Zitat:
Also gut, Person A sollte sich als Transexuelle ausgeben, auf Wunsch von Person B
Zum besseren Verständnis: Person B wusste also, dass A in Wirklichkeit gar keine Frau ist!?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Maklerprovision verdient oder nicht? Immobilienrecht 01.10.2009 10:52
Geld erschlichen - Rueckzahlung? Bürgerliches Recht allgemein 19.03.2009 19:43
Webdesign erschlichen Internetrecht 07.02.2009 17:51
Gestaltung erschlichen? Urheberrecht 05.02.2009 11:30
Xbuy, oder wie man Straffrei Schwazzgeld verdient Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.11.2007 17:39





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN