Dies ist eine Diskussion zu 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Person A hat Person B im Internet kennengelernt. Person A, eigentlich männlich, hat sich Person B gegenüber als weiblich beschrieben und auch Bilder einer weiblichen Person geschickt. Person B war begeißtert und hielt den Kontakt zu Person A etwa 4 Monate, danach zerbrach der Kontakt aber zwischen beiden Personen, da Person B verheiratet ist und seine Frau ihm auf die Schliche kam und jeglichen weiteren Kontakt verbot. Person B hat in der ganzen Zeit um die 70.000 Euro an Person A bezahlt, - per überweisungen, einmal 50.000 euro und den Rest in mehreren Überweisungen. freiwillig und ohne zwang oder der gleichen, einfach um Person A etwas gutes zu tun und ohne Erwartung auf gegenleistung. Nun hat Person B Strafanzeige gestellt, was hat Person A zu befürchten ? Das Geld ist nicht mehr vorhanden und kann nicht zurückgezahlt werden. Der Fall liegt seid über einem Jahr zurück und es kam erst jetzt zur Anzeige Kann mir da jemand schlaues der sich auskennt weiter helfen ??? |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? Eine unjuristische Meinung zum Thema. Spätestens bei zusendung des Bildes einer weiblichen Person ist es m.E. arglistige Täuschung. Warum hat B freiwillig diese Beträge zur Zahlung angewiesen? Ich denke mitnichten, aus heiterem Himmel und nehme an, dass A dem B etwas erzählt hat von wegen "derzeit arge Geldprobleme" vor dem Hinitergrund dass A wohl nicht aus Versehen ein falsches Bild zugesandt hat würde ich auf (gelinde ausgedrückt) "erschlichen" setzen... Aber ich nehme an, ein Jurist würde auch die Vorgeschichte dazu brauchen um den Sachverhalt zu beurteilen. Ich persönlich halte das für 1a Betrug ![]() Aber bin ja nicht juristisch ausgebildet ![]() Dopamin |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? Person B ist Rollstuhlfahrer und hat im Leben nichts, so dass er sich freut wenn ihm geschrieben wird, chat, mail und dergleichen. Person B hat mindestens 10 anderen Personen hohe Geldsummen überwiesen um diese glücklich zu machen. Einer Person C z.B 14ooo Euro für eine Brust OP. |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? Zitat:
ich persönlich halte ein Verhalten wie A es zeigt für moralisch verwerflich. Allein für die Aussage "Rollstuhlfahrer und hat im Leben sonst nichts, so dass er sich freut..." macht auf mich den Eindruck dass A hier vorsätzlich gehandelt hat, was der ganzen Geschichte m.E. ein andere Dimension gibt, als "Erschleichung"... Hätte B auch überwiesen, wenn er gewusst hätte A ist ein Mann? Kennt A den Unterschied zwischen Mord und Totschlag? Dopamin (in so einem Fall gern Richter wär ) |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? Ich wäre in dem Fall gerne jemand, der die email Adresse sowie alle icq, msn etc Addys von Person B hätte
__________________ Danke und lieben Gruß, Monika |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? Also gut, Person A sollte sich als Transexuelle ausgeben, auf Wunsch von Person B. Das tat Person A auch und übernahm die Rolle einer Frau und schrieb und tat was Person B wollte. Als Person B auch noch anfing und von Person A nackt bilder von kindern anforderte zerbrach der Kontakt, weil Person A das eindeutig zu viel war und zu weit ging. Zu dem wollte Person A mit der Frau von Person B reden, und da kam von seitens Person B nichts mehr. Wie gesagt nun über ein Jahr her und das einzige was seid dem kam war nun eine Anzeige von Person B an Person A, weil er wohl erhofft, sein Geld wieder zu sehen, weil es wohlmöglich nun braucht. |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? midnightlady, ich beerbe lieber Humungus, da weiss er zumindest woran er ist Und ich auch ![]() Edit: Und zurückfordern kann ers dann auch nimmer ![]() Dopamin |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? Zitat:
__________________ Danke und lieben Gruß, Monika |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? letztlich ist es Betrug, ähnlich dem einer Aktiengesellschaft welche im Prospekt unwahre Vorstellung und Bilanzen preist. Gibt genug Beispiele welche dafür mit belohnt wurden.Von Moral will ich nicht sprechen, da Betrüger diesen Faktor ja ausklammern. Sicherlich lassen sich genug Fakten, wie auch Festplatte, etc. in die Recherche aufnehmen und hierzu monatelange Schriftwechsel als gerichtsverwertbares Beweismittel ins Boot nehmen. Selbstverständlich ist das Geld später wieder zu holen, oder aber eben den Betrüger ein Leben lang arm aussehen zu lassen. A ist kein Illusionskünstler, welches er glaubte, er ist ein stinknormaler Betrüger mit niederen Instinkten. § 263 StGB ........(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, § 147, 148 StGB könnte dabei sogar noch die Strafandrohung ergänzen, bzw. erhöhen. Dieser Verhandlung würde ich gerne beiwohnen. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: 70.000 Euro erschlichen oder verdient ? Zitat:
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