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Alt 13.11.2009, 18:50
Clown Clown ist offline
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AW: Festnahmerecht und Körperverletzung

Zitat:
Zitat von FranzHubert08
Wenn man die Strafbarkeit des Verhaltens als tatsächlichen Umstand sieht... ?

Viel Text, kurze Frage: bist du dir sicher mit dem Erlaubnisirrtum? In welches der beiden Bsp. würdest du es einordnen, oder gibt es gar noch einen dritten Typ Erlaubnisirrtum?

Nein, das ist kein Erlaubnistatumstandsirrtum, sondern ein rechtlicher Vorfeldirrtum, der entweder ein Erlaubnisirrtum oder wie ein solcher zu behandeln ist.
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