
13.11.2009, 18:50
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2004
Beiträge: 6.943
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| AW: Festnahmerecht und Körperverletzung Zitat: |
Zitat von FranzHubert08 Wenn man die Strafbarkeit des Verhaltens als tatsächlichen Umstand sieht... ?
Viel Text, kurze Frage: bist du dir sicher mit dem Erlaubnisirrtum? In welches der beiden Bsp. würdest du es einordnen, oder gibt es gar noch einen dritten Typ Erlaubnisirrtum? |
Nein, das ist kein Erlaubnistatumstandsirrtum, sondern ein rechtlicher Vorfeldirrtum, der entweder ein Erlaubnisirrtum oder wie ein solcher zu behandeln ist. |