
02.12.2007, 19:00
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 1.583
| |
| AW: Rechtsmittel gegen LG Beschluss! Weder beschränkt noch befristet, da die einfache (weitere) Beschwerde gegeben ist, nicht die sofortige Beschwerde. Deswegen ist auch der LG-Beschluss keiner Rechtskraft fähig.
Ob die StA davon Gebrauch machen wird, weiß nur sie allein. In der Regel wird sie aber sofort reagieren, wovon der Beschuldigte aber nicht unbedingt gleich etwas erfahren muss. Ein Anruf des Anwalts (bei Erlass eines Haftbefehls sollte allemal einer konsultiert werden) bei der StA kann das ja klären.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
Geändert von regloh (02.12.2007 um 20:25 Uhr).
|