
04.01.2004, 17:10
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2003
Beiträge: 4.552
| |
Hallo ! Zitat: |
Denn wer kein Jurist ist, sich nicht mal intensiv mit Strafrecht auseinander gesetzt hat oder selbst in den Mühlen der Justiz war - der kann eine solche Sache eh nicht nachvollziehen.
| Das is ja das schlimme, wenn man nicht weis, wie man sich wehren kann !!
Wie wäre es mit dem Bundesverfassungsgericht ? Das ist doch zuständig, wenn man meint in seinen Grundrecht verletzt worden zu sein oder wenn völkerrechtliche Verträge gebrochen wurden. Ich denke da gehören auch die MRKs dazu! Was genaueres wird sich im BVerfGG finden, den Text habe ich leider nicht zur Hand !
Mfg
Jens
Geändert von Staatsanwalt (04.01.2004 um 17:14 Uhr).
|