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Alt 04.01.2004, 11:43
Domingo Domingo ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von fob
Direkt kannst du jedoch keine Rechte aus Art. 6 GG ableiten.
Nein, er meinte Art. 6 Abs. 2 MRK, den ich selbst in einem anderen Thread angesprochen hatte (dem, wo von der Verwertbarkeit von E-Mails als Beweismittel die Rede ist). Was soll Justizopfer tun, wenn Behörden ihn schon vor einem rechtskräftigen Urteil als Verbrecher behandeln?

Ciao
Domingo
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)

Geändert von Domingo (04.01.2004 um 11:46 Uhr).
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