
04.01.2004, 02:10
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| V.I.P. | | Registriert seit: Sep 2003
Beiträge: 1.547
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Art 6, Ehe und Familie. Sorry, ich verstehe nur Bahnhof. Du müsstest vielleicht schon mal erklären, was genau dir widerfahren ist.
Da du von einer behördlichen Maßnahme sprichst, tippe ich mal darauf, dass du dich ans Verwaltungsgericht wirst wenden müssen. Freilich nachdem du das Widerspruchsverfahren durchlaufen hast (Frist beachten). Dort hättest du dann vor allem die Möglichkeit Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage einzureichen, je nachdem, ob der Staat dir etwas nicht bewilligt hat, das dir deiner Meinung nach zusteht, oder ob der Staat etwas von dir will, dass du nicht zu geben bereit bist.
Direkt kannst du jedoch keine Rechte aus Art. 6 GG ableiten.
Gruß,
fob |