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Alt 04.01.2004, 01:31
Domingo Domingo ist offline
V.I.P.
 
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Also, ich schlage vor, dass du Dich zuerst gehörig abregst. Im Affekt zu handeln würde wohl nichts Gutes bringen.
Dann solltest Du m.A.n. gegen den Bescheid Beschwerde einlegen. Im Beschwerdetext solltest Du hervorheben, dass

- 1. Deine Schuld noch nicht erwiesen ist (Du bist nicht rechtskräftig verurteilt), so dass Du noch als Unschuldiger zu gelten hast

- 2. selbst wenn Du die Tat begangen hättest, die Dir vorgeworfen wird, Deine Geiselnahme nichts damit zu tun hat.

Verzichte nicht auf das, was Dir zusteht; doch ansonsten wäre es wohl kontraproduktiv, gegen diese Behörde Strafanzeige oder Zivilklage zu erheben, denn Du würdest Deinen Fall nur noch mehr an die große Glocke hängen, was nicht zu Deinem Vorteil wäre. Denn selbst wenn Du recht bekommst, es würde immer zig autoritätsgläubige Idioten geben, die denken, "Wenn der Typ von der Polizei angeklagt worden ist, dann muss etwas dran sein." Also Vorsicht...

Ciao
Domingo
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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