
04.01.2004, 00:47
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Dec 2003
Beiträge: 22
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| Rechtsmittel gegen Behörden Bongiorno,
wenn eine deutsche Behörde zweifelsfrei gegen die Menschenrechte eines Bundesbürger verstösst (gegen Artikel 6 Abs. 2), welche Rechtsmittel kann man in Deutschland einlegen ??
Bei meiner Recherche im Internet bin ich lediglich auf eine Möglichkeit der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestossen. Dort im Merkblatt steht allerdings, das man erst dann eine Beschwerde einreichen kann, wenn die Rechtsmittel im jeweiligen Land bis zur letzten Instanz ausgeschöpft sind.
Ja, und welche Rechtsmittel sind dies ??
Soll das in der Theorie so laufen, das man eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft macht ?? Oder wie wäre der Anfang um solch eine Sache in Gang zu bringen ??
DANKE für eine Antwort. Bin schon sehr gespannt !! |