
26.05.2007, 17:49
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: May 2007
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| AW: Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse @BeneQ
War das eine Frage, oder Feststellung? Oder beides?
Also in dem Urteil zu Person C steht wörtlich: " Der gesondert verfolgte B... usw.
Der Satz aus der Entscheidungsanforderung bezieht sich doch dann auf B oder? " Feststellungen gegen solche Personen haben keinen Anspruch auf Wahrheitsgehalt; im Einzelfall kann es sogar geboten sein, in Anwendung des strafrechtlichen Zweifelssatzes zugunsten des hiesigen Angeklagten bestimmte Handlungen anderer Personen zu unterstellen, ohne, dass dafür Belege vorhanden wären." |