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Alt 26.05.2007, 17:49
kimper kimper ist offline
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AW: Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse

@BeneQ
War das eine Frage, oder Feststellung? Oder beides?

Also in dem Urteil zu Person C steht wörtlich: " Der gesondert verfolgte B... usw.

Der Satz aus der Entscheidungsanforderung bezieht sich doch dann auf B oder?

" Feststellungen gegen solche Personen haben keinen Anspruch auf Wahrheitsgehalt; im Einzelfall kann es sogar geboten sein, in Anwendung des strafrechtlichen Zweifelssatzes zugunsten des hiesigen Angeklagten bestimmte Handlungen anderer Personen zu unterstellen, ohne, dass dafür Belege vorhanden wären."
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