
23.12.2003, 15:09
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 6.997
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Zitat: Original geschrieben von Staatsanwalt
[B]Aber was sind den jetzt genau "niedrige Beweggründe" ?
| Gute Frage... Pauschal beantwortet: alles, was nach den Wertvorstellungen unserer Gesellschaft ethisch auf unterster Stufe steht, wor allem, was nach den genannten Vorstellungen in keinem Verhältnis zum Töten eines anderen Menschen steht. Zitat: |
Normalerweise ist es doch schon ein niedriger Beweggrund, um einen Menschen zu töten - egal mit was für Mitteln oder ??
| Nein, es kommt auf den subjektiven Tatbestand an. Objektiv ist Töten immer Unrecht, subjektiv kann man aber auf Totschlag erkennen statt auf Mord, wenn die Beweggründe nicht allzu niedrig erscheinen. Das heißt nicht, dass das Töten rechtens gewesen sei, sondern dass die Schuldschwere sich in Grenzen hält. Höchste Schuldschwere überhaupt hat man bei Mord, wobei es auch dort Abstufungen gibt.
Gruß
Domingo |