Einzelnen Beitrag anzeigen

  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2003, 18:57
Campbell Campbell ist offline
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 135
Keine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Campbell hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Zitat:
Original geschrieben von Domingo
Das Gericht hat die Heimtücke verneint. Darf es trotzdem auf Mord erkennen? Oder müssen sowohl die niederen Beweggründe als auch die besonders schweren Umstände vorhanden sein?
ein Mordmerkmal reicht.
Niedrige Beweggründe und Heimtücke sind jeweils eigene Mordmerkmale (steht ja übrigens auch ein Komma dazwischen ).
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs und Habgier sind Beispiele für niedrige Beweggründe, die allesamt eine besonders verwerfliche Motivation des Täters bezeichnen.
Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel beschreiben dagegen eine besonders verwerfliche Begehungsweise.

Wenn mehrere Mordmerkmale zusammtreffen, liegt möglicherweise eine besondere Schwere der Schuld vor.

Gruß
Christian

StGB - § 211. Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Mit Zitat antworten