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Alt 22.12.2003, 17:09
Domingo Domingo ist offline
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Reicht 1 einziges Mordmerkmal aus?

Hallo,

A wird wegen Mordes verurteilt. In der Anklageschrift und im Schlussplädoyer der StA hieß es, er habe seine Tat "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" begangen.
Das Gericht hat die Heimtücke verneint. Darf es trotzdem auf Mord erkennen? Oder müssen sowohl die niederen Beweggründe als auch die besonders schweren Umstände vorhanden sein?

Denselben Zweifel hatten auch von mir befragte Jura-Studenten, die der Verhandlung beigewohnt hatten. Dummerweise hatte keiner von uns das StGB dabei.

Ciao
Domingo
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