
19.05.2007, 13:37
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: May 2007
Beiträge: 36
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| AW: Haftbefehl, Entscheidungsanforderung, kein berechtigtes Interesse Aber was nützt mir ein Aktenzeichen?
Ich habe drei Aktenzeichen:
Staatsanwaltschaft Urteil vom LG (über die dritte Person)
LKA
Kann mir noch jemand den Satz übersetzen aus der Entscheidungsanforderung:?
" Feststellungen gegen solche Personen haben keinen Anspruch auf Wahrheitsgehalt; im Einzelfall kann es sogar geboten sein, in Anwendung des strafrechtlichen Zweifelssatzes zugunsten des hiesigen Angeklagten bestimmte Handlungen anderer Personen zu unterstellen, ohne, dass dafür Belege vorhanden wären."
PS: Die Person, um die es geht sitzt im Ausland.
Geändert von kimper (19.05.2007 um 14:06 Uhr).
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