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Alt 08.12.2003, 16:36
Domingo Domingo ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt

Soweit ich mich noch an das GVG erinnern kann, macht der Vorsitzende alle Amtshandlungen alleine, die Schöffen wirken bloß in der Hauptverhandlung mit ! Ist das so oder ??
Also, in der Hauptverhandlung sind die Schöffen an sämtlichen Entscheidungen beteiligt, und bei der kl. Strafkammer können sie den Vorsitzenden überstimmen und sich so immer gegen ihn durchsetzen. Davor entscheidet der Vorsitzende allein (bei stärker besetzten Kammern, wenn ich mich nicht irre, die richterlichen Mitglieder der Kammer zusammen, die Schöffen jedenfalls nicht).

Wenn es im vorl. Fall zur Hauptverhandlung gekommen ist, dann hätten die Schöffen dieses schreiende Unrecht verhindern können. Doch der Bericht ist wirklich sehr knapp gehalten, wofür man den Berichterstatter erschlagen müsste (das war bloß eine Übertreibung, KEINE Anstiftung zu einer Straftat ).

Wie dem auch sei, es bleibt in meinen Augen zu bedenken, dass in Strafgerichten spätestens im zweiten Rechtszug auch ehrenamtliche Richter mitwirken, weshalb man die Unrechtsprechung nicht den Juristen allein in die Schuhe schieben darf (was diese HP aber unentwegt tut).

Tschüss, Domingo
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