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2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

Dies ist eine Diskussion zu 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2005, 13:20
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Unhappy 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

Hallo,

mal angenommen :
ich wäre volljährig, verheiratet ( 4Kinder) und in Ausbildung und hätte noch nie zuvor gestohlen.
Dieses Jahr hätte ich es 3 mal versucht und würde 3 mal erwischt.
Mir würde 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl vorgeworfen, weil ich beim 2 mal abhauen wollte.
Außerdem würde meine Wohnung durchsucht, aber nichts gfunden.

Hier meine Fragen
- Möchte gerne wissen, was mich (wahrscheinlich) erwarten würde, wenn dieser Sachverhalt sich wirklich zugetragen hätte? (Strafe/Einträge/Bewährung u.s.w.)


Danke für Ihre Hilfe bei dieser fiktiven Problemstellung

Guten Rutsch ins neue Jahr
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2005, 13:35
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AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

Zitat:
Zitat von 2005
Hallo,

mal angenommen :
ich wäre volljährig, verheiratet ( 4Kinder) und in Ausbildung und hätte noch nie zuvor gestohlen.
Dieses Jahr hätte ich es 3 mal versucht und würde 3 mal erwischt.
Mir würde 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl vorgeworfen, weil ich beim 2 mal abhauen wollte.
Außerdem würde meine Wohnung durchsucht, aber nichts gfunden.

Hier meine Fragen
- Möchte gerne wissen, was mich (wahrscheinlich) erwarten würde, wenn dieser Sachverhalt sich wirklich zugetragen hätte? (Strafe/Einträge/Bewährung u.s.w.)


Danke für Ihre Hilfe bei dieser fiktiven Problemstellung

Guten Rutsch ins neue Jahr
Rückfragen:
Bei allen Taten mindestens 21 Jahre alt gewesen?
Zum räub. Diebstahl: Erfolgte die Gewaltanwendung, um den Besitz der Beute zu verteidigen? Verletzungen des Opfers?
Jeweiliger Wert der Beute?
Geständnis?
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2005, 13:37
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AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

Solche Prognosen kann niemand stellen. Es gibt im Einzelfall Milderungs- oder Verschärfungsgründe, oft kann auch nicht alles bewiesen werden.

Räuberischer Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Bei einem Ersttäter gibt es meist Bewährung. Es ist ein Verbrechen und wird auch im Führungszeugnis eingetragen.


meint
Remby
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2005, 13:45
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AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

2005
Antworten:
Bei allen Taten mindestens 21 Jahre alt gewesen? - ja
Zum räub. Diebstahl: Erfolgte die Gewaltanwendung, um den Besitz der Beute zu verteidigen? - nein, um abzuhauen, weil in Panik geraten.
Verletzungen des Opfers?, unbekannt, dem Täter nicht aufgefallen, nicht offensichtlich.
Jeweiliger Wert der Beute? 1Diebstahl 800€; 2:50€; 3: 250€
Geständnis? in allen Fällen mit Entschuldigungsschreiben an die Kaufhäuser + Angebot Wiedergutmachung.
Außerdem Hausverbot erhalten und nicht beachtet.

Gruß

2005
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  #5 (permalink)  
Alt 31.12.2005, 14:03
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AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

Zitat:
Zitat von 2005
2005
Antworten:
Bei allen Taten mindestens 21 Jahre alt gewesen? - ja
Zum räub. Diebstahl: Erfolgte die Gewaltanwendung, um den Besitz der Beute zu verteidigen? - nein, um abzuhauen, weil in Panik geraten.
Verletzungen des Opfers?, unbekannt, dem Täter nicht aufgefallen, nicht offensichtlich.
Jeweiliger Wert der Beute? 1Diebstahl 800€; 2:50€; 3: 250€
Geständnis? in allen Fällen mit Entschuldigungsschreiben an die Kaufhäuser + Angebot Wiedergutmachung.
Außerdem Hausverbot erhalten und nicht beachtet.

Gruß

2005
Eine Prognose ist in der Tat schwierig, zumal wir in Deutschland ein Nord-Süd-Gefälle beim Strafmaß haben (aufsteigend). Der Knackpunkt bleibt außerdem der räub. Diebstahl, denn der ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von 1 Jahr, in minder schweren Fällen von 6 Monaten. Wenn der bejaht wird, sieht es nach einer Gesamtfreiheitsstrafe im Bereich von 9 Monaten bis 18 Monaten aus. Wegen des Nachtatverhaltes (Entschuldigungsschreiben, Schadenswiedergutmachung) und fehlender Vorstrafen wird es aber ziemlich sicher Bewährung geben. Wenn der räub. Diebstahl nur als einfacher Diebstahl bewertet wird, ist von einer mäßigen Gesamtgeldstrafe (z.B. 90 Tagessätze, also 3 Netto-Monatsgehälter) bis zu einer kurzen Freiheitsstrafe mit Bewährung alles drin. Die Sache ist ein Fall für einen RA, der bei einer Anklage wegen eines Verbrechens sowieso in der Hauptverhandlung beigeordnet wird.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 12:11
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Unhappy AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

2005

Hallo,

die Kosten des Verfahrens und der RA hat dann wohl der Täter zu tragen, oder?
Wenn ja, wie hoch können diese ca. ausfallen.

Danke für die Info im voraus

Gruß

2005
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  #7 (permalink)  
Alt 01.01.2006, 23:07
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AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

Pflichtverteidiger werden im Wesentlichen nach Verhandlungstagen vergütet. Wenns kurz und schmerzlos geht, insbesondere bei Geständnis, bleibts wohl noch im dreistelligen Bereich.
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Alt 05.01.2006, 11:00
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Exclamation AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr

Hallo,
was kann das für die Verhandlung/Strafe beduten, wenn dem Täter in diesem Zusammenhang eine psychonervale Leitsungsstörung diagnostiziert wurde?

Danke für jede Antwort

Gruß

2005
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