Dies ist eine Diskussion zu 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| mal angenommen : ich wäre volljährig, verheiratet ( 4Kinder) und in Ausbildung und hätte noch nie zuvor gestohlen. Dieses Jahr hätte ich es 3 mal versucht und würde 3 mal erwischt. Mir würde 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl vorgeworfen, weil ich beim 2 mal abhauen wollte. Außerdem würde meine Wohnung durchsucht, aber nichts gfunden. Hier meine Fragen - Möchte gerne wissen, was mich (wahrscheinlich) erwarten würde, wenn dieser Sachverhalt sich wirklich zugetragen hätte? (Strafe/Einträge/Bewährung u.s.w.) Danke für Ihre Hilfe bei dieser fiktiven Problemstellung Guten Rutsch ins neue Jahr |
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| AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr Zitat:
Bei allen Taten mindestens 21 Jahre alt gewesen? Zum räub. Diebstahl: Erfolgte die Gewaltanwendung, um den Besitz der Beute zu verteidigen? Verletzungen des Opfers? Jeweiliger Wert der Beute? Geständnis? |
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| AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr Solche Prognosen kann niemand stellen. Es gibt im Einzelfall Milderungs- oder Verschärfungsgründe, oft kann auch nicht alles bewiesen werden. Räuberischer Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Bei einem Ersttäter gibt es meist Bewährung. Es ist ein Verbrechen und wird auch im Führungszeugnis eingetragen. meint Remby
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr 2005 Antworten: Bei allen Taten mindestens 21 Jahre alt gewesen? - ja Zum räub. Diebstahl: Erfolgte die Gewaltanwendung, um den Besitz der Beute zu verteidigen? - nein, um abzuhauen, weil in Panik geraten. Verletzungen des Opfers?, unbekannt, dem Täter nicht aufgefallen, nicht offensichtlich. Jeweiliger Wert der Beute? 1Diebstahl 800; 2:50; 3: 250 Geständnis? in allen Fällen mit Entschuldigungsschreiben an die Kaufhäuser + Angebot Wiedergutmachung. Außerdem Hausverbot erhalten und nicht beachtet. Gruß 2005 |
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| AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr Zitat:
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| 2005 Hallo, die Kosten des Verfahrens und der RA hat dann wohl der Täter zu tragen, oder? Wenn ja, wie hoch können diese ca. ausfallen. Danke für die Info im voraus Gruß 2005 |
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| AW: 2 x Diebstahl und 1 x räuberischer Diebstahl in einem Jahr Pflichtverteidiger werden im Wesentlichen nach Verhandlungstagen vergütet. Wenns kurz und schmerzlos geht, insbesondere bei Geständnis, bleibts wohl noch im dreistelligen Bereich. |
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| Hallo, was kann das für die Verhandlung/Strafe beduten, wenn dem Täter in diesem Zusammenhang eine psychonervale Leitsungsstörung diagnostiziert wurde? Danke für jede Antwort Gruß 2005 |
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