Dies ist eine Diskussion zu 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Folgendes: Ein 17 Jähriger hat vor wenigen Tagen eine Vorladung von der Polizei erhalten. Die Vorladung ging an den Vater des 17 Jährigen, er solle irgendwann, sagen wir mal in 2 Wochen, zur Polizeidienstelle kommen. Sein jüngerer Bruder solle ebenfalls mitkommen da er "zur Tatzeit noch 13 Jahre alt war und lediglich als Kind angehört werden soll" Es steht "..im Ermittlungsverfahren wegen folgender Straftat: Sonstiges polizeiliches Handeln" Die Tatzeit ist ganze 10 Monate her! Nun, was kann man sich denn unter "sonstiges polizeiliches Handeln vorstellen" Soweit ich informiert bin muss man auf einer Vorladung der Polizei nicht erscheinen, und sollte es auch nicht! Am besten wäre es, in diesem Fall, sich einen Rechtsanwalt zu suchen welcher dann Einsicht in die Akten erhält? Damit der betroffene 17 Jährige weiß um was es geht? Wo/Wie geht das? Und wer bezahlt die Kosten für den Anwalt? Mit wieviel kann man da rechnen? Gruß LelouchL |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Hallo, ich weiss gar nicht, was es mit dieser Vorladung auf sich haben soll. Jedenfalls muss der Mandant in einem solchen Fall, wenn am Ende keine Anklage erhoben wird, den Anwalt selbst bezahlen. Ich kann nicht genau sagen, wieviel das kosten wuerde, aber so einige 100 Euro waeren schon drin. Hat der Junge wirklich keine Ahnung, was er und sein kleiner Bruder vor 10 Monaten angestellt haben koennten? Wenn nicht, dann koennen sie auch abwarten, bis evtl. eine Anklageschrift kommt - eher wird eh keine Akteneinsicht moeglich sein. Das Verfahren kann auch eingestellt werden, dann hoeren sie nie wieder etwas darueber. Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Dann wird abgewartet. Der Höflichkeits halber sollte man ja kurz Bescheid geben falls man nicht erscheinen möchte, eine E-Mail wäre da am besten. Würde ein "Wir werden zu der Vorladung nicht erscheinen" reichen? Oder liest sich "können" besser? |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Man kann auch "möchten" schreiben. Bei "können" kommt ggf. ein neuer Termin...
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Man kann auch gar nichts schreiben. Es ist zwar nett, dass man hoeflich sein will, aber in diesem Fall ist es meiner Meinung nach unnoetig, sich ausdruecklich abzumelden. Will man aber doch etwas schreiben, dann wuerde ich eher eine Formulierung waehlen wie "Wir ziehen vor/machen von unserem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen". Meint, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Alles Klar..vielen Dank. Weiß jemand wie lange das dauert bis dann der nächste Brief kommt? Oder ist das mal von mal ganz unterschiedlich? |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Alles Klar..dann würde ich morgen mal ne Mail schreiben dass wir vom Aussagerecht gebrauch mache und die Aussage verweigern. Als nächstes mal bei nen Anwalt anrufen und ihn fragen? Ich würde nämlich gerne Akteneinsicht bekommen um zu sehen um was es geht..wie macht man das dann am besten? |
| |||
| AW: 17 Jähriger erhält Vorladung aufgrund von "Sonstiges polizeiliches Handeln" Die Forenregeln gelten weiterhin...
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Besitz als "sonstiges Recht" des § 823 I - Besitzform entscheidend? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 02.09.2011 13:07 |
| 80 jähriger "flüchtet" nach Bagatellschaden - §142 StGB? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 11.06.2008 16:11 |
| "Bürgernahe Anwendung": Maik Plischke erhält Wolfgang-Heilmann-Preis für "cyberMarathon" | Nachrichten: Wissenschaft | 01.04.2008 10:00 |
| "Chemie-Diamant" für Pionier der Energieforschung: Prof. Nocera erhält den "Burghausen Chemistry Award" | Nachrichten: Wissenschaft | 26.04.2007 18:00 |
| Pressekonferenz: "Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen - Deutschland muss handeln" | Nachrichten: Wissenschaft | 29.11.2005 11:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios