
15.08.2006, 16:23
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jul 2003
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| AW: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Wenn keine (einschlägigen) Vorstrafen vorliegen hat Peter außer einer Geldstrafe wohl nicht viel zu befürchten. Wie hoch diese ausfällt hängt davon ab, wie konkret er Widerstand geleistet hat usw.
Das er schonmal in einer Zelle saß wird im Endeffekt nicht viel ausmachen, es kann sich höchstens vll. ein Beamte daran erinnern das er schonmal zu Gast war |