Dies ist eine Diskussion zu zwei grundsätzliche Fragen zu Hausarbeiten im Strafrecht innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| zwei grundsätzliche Fragen zu Hausarbeiten im Strafrecht Hallo, ich wollte zunächst wissen ob man in Strafrechtshausarbeiten immer (wie in der Klausur) die Äquivalenztheorie anwenden darf, oder ob man auch Ansichten (bis hin zur völligen Ablehnung) der Äquivalenztheorie aufzeigen muss. Zweitens wollte ich wissen ob man Fußnoten auch setzen muss wenn man sagt,dass etwas umstritten ist. Umstritten ist nach welchen Kriterien die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme vorzunehmen ist.* |
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| AW: zwei grundsätzliche Fragen zu Hausarbeiten im Strafrecht Hi, solange du bei der Bearbeitung deiner Hausarbeit Problembewusstsein (zu unterscheiden von unproblematisches problematisieren) für die Kernpunkte der Arbeit zeigst und an den richtigen Stellen Schwerpunkte setzt, darfst du jede Theorie aufgreifen und diskutieren. Wenn man sich also bezüglich der Tragweite der conditio sine qua non Formel Gedanken machen sollte , ist es mit Sicherheit nicht falsch die Adäquanztheorie anzuführen. Zitat:
Vielleicht ist es auch eleganter einen Meinungsstreit nicht mit "Dies ist umstritten" einzuleiten. Sondern eventuell eher zu schreiben. Nachdem... Voraussetzung für ... ist, ist nunmehr fraglich, ob man hier von... ausgehen kann. Insoweit man die Meinung vertreten wollte, dass...(Fußnoten)würde man zu der Schlussfolgerung... Hiergegen, kann man jedoch vorbringen, dass (Fussnoten)... Allerdings wird hierbei wiederum verkannt dass, ... (Fussnoten) weshalb man zu der Meinung gelangen (Fußnoten)könnte, dass ect. Also dann liebe Grüße Siobhan |
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