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Vorsatzwechsel beim Diebstahl i.V.m. § 243

Dies ist eine Diskussion zu Vorsatzwechsel beim Diebstahl i.V.m. § 243 innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2006, 13:40
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Vorsatzwechsel beim Diebstahl i.V.m. § 243

Hallo, schreibe gerade meine Hausarbeit und würde mich über einige Hilfestellungen freuen.
Ich weiss einfach nicht wie ich folgenden Tatkomplex aufbauen soll:
A und B wollen in eine Kneipe einbrechen um die gesamten Tageseinnahmen zu klauen. Sie brechen ein und finden nur 10€ wechselgeld, welches sie verärgert liegen ließen. Aus Frust zapft sich B ein Bier, den er sofort austrinkt.
Ist hier der Vorsatzwechsel erheblich oder nicht? Überall steht was anderes...
Wie soll ich das aufbauen: Erst §§242, 243 bzgl des Bieres? Und dann Versuch bzgl. des Geldes und den Rücktritt verneinen wegen fehlgeschlagenen Versuchs?
Falls ihr so einen Fall schon hattet oder sonst sicher wisst, wie dieser Fall zu lösen ist, bitte ich euch um Hilfe....
Danke und LG
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Alt 28.08.2006, 13:57
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AW: Vorsatzwechsel beim Diebstahl i.V.m. § 243

Ui... das erinnert mich massiv an den Bild-und-Kuchen-Fall, den ich mal irgendwo hatte! Da ist jemand in ein Haus eingebrochen und wollte ein Gemälde stehlen. Intelligent wie er war, stellte er aber erst, als er schon drinnen war und vor dem Bild stand, fest, dass das Bild gar nicht durch die Tür passt und er es gar nicht mitnehmen kann.
Frustriert ging er dann in die Küche, aß ein Stück vom Kuchen, der da stand und verschwand dann wieder. Danach kam noch ein bisschen was mit nem LKW, aber das ist glaub ich unwichtig hier für deinen Fall.

Hab blöderweise nicht mehr im Kopf, wie der Fall zu lösen war, aber theoretisch müsste ich davon (wenn ich mich richtig erinnere und ichs als Kleingruppenfall hatte) eine wunderbare, vom Prof ausgearbeitete Lösungsskizze haben. Ich geh die mal suchen, kann aber ein Weilchen dauern. Ich melde mich, sobald ich sie gefunden hab, ok?

Bis wann hast du denn noch Zeit dafür?


Edit: Hab grad gesehen, dass die Strafrecht-KG-Fälle und Lösungsskizzen nicht im Intranet stehen, d.h. ich werde mich ab Montag in einer Woche, wenn ich wieder zu Hause bin, auf die Suche nach der Papierversion machen. Ich hoffe, du hast noch bis dahin Zeit.
__________________
Ich mache keine Rechtsberatung, ich spekuliere nur wild in der Gegend herum!

Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2006, 17:36
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AW: Vorsatzwechsel beim Diebstahl i.V.m. § 243

Hey GoldenerPhoenix, der Kuchen Fall den du mir geschildert hast, hört sich ja perfekt an
Wäre echt super wenn du den Fall finden würdest...Dann gebe es einen Menschen mehr auf der Welt, der dir dankbar wäre
Habe noch 2 Wochen zeit...
Wäre schön wenn du dich nochmal melden würdest...
Danke
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  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2006, 15:23
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AW: Vorsatzwechsel beim Diebstahl i.V.m. § 243

Ja, ich melde mich dann, sobald ich den Fall gefunden hab. Momentan liegt er allerdings trocken und warm bei mir in meinem Zimmer (irgendwo da) - ich komm aber erst Sonntag Abend wieder nach Hause. Ich begebe mich dann sobald wie möglich auf die Suche danach!
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  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2006, 17:41
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AW: Vorsatzwechsel beim Diebstahl i.V.m. § 243

Vielen Vielen Dank!!!
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Alt 29.08.2006, 17:42
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