Dies ist eine Diskussion zu Vorsatz bei Kindesvernachlässigung innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Vorsatz bei Kindesvernachlässigung Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Wenn ich einen Sachverhalt habe, in dem keine Angaben sind zu dem inneren Zustand des potentiellen Täters wie gehe ich dann vor? Es geht hier um eine Vernachlässigung eines Kindes. Die Mutter bringt ihr Kind nicht zum Arzt, obwohl das Kind sie dazu auffordert und über Schmerzen klagt. Auch Warnungen von Freunden können die Mutter nicht umstimmen. Es gibt aber keinerlei Anzeichen für das Motiv. Wenn sich das Kind dann in einem lebensgefährlichen Zustand befindet, kann ich doch nicht einfach Vorsatz annehmen für versuchten Mord durch Unterlassen - bzw. bekommt man ja auch Probleme bei den Mordmerkmalen, weil man eben nicht weiß, was die Frau denkt? Kann mir jemand helfen! Danke schonmals |
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| AW: Vorsatz bei Kindesvernachlässigung Mal von einem Küchenjuristen: müsste die Mutter je nach eigenem Verstand und Gesundheitszustand des Kindes nicht auf den Schluss kommen, dass hier ärztliche Hilfe erforderlich sei und ein Unterlassen gefährlich wäre? In diesem Moment müsste die Mutter sich aktiv dafür entscheiden, die Hilfeleistung zu unterlassen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorsatz bei Kindesvernachlässigung "Küchenjurist", das Wort gefällt mir. Darf ich es auch benutzen? ![]() Zur Sache: Wenn im SV keine Angaben zu etwas stehen, so folgt man einfach der lebensnahesten Auslegung. Dasselbe tut ja auch ein Gericht, um eben Vorsatz usw. festzustellen. S. Humungus' Antwort. Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Vorsatz bei Kindesvernachlässigung Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Vorsatz bei Kindesvernachlässigung Hm... Danke schonmal für die schnellen Antworten. Aber ist das dann nicht alles Spekulation. Ich meine es kommen bei so einem Fall ja ganz viele TB in Frage - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tötung durch Unterlassen - Aussetzung - Misshandlung Schutzbefohlener etc. Und auf subjektiver Seite müsste ich, wenn ich lebensnah auslege ja praktisch das subjektive Element objektiv sehen. Also besonders bei der Frage mit der Tötung - da habe ich ja höhere Anforderungen an den Vorsatz. Jemand der weiß, dass sein Kind leidet hat doch nicht automatisch Tötungsvorsatz. Sry ich glaube ich schreibe ein wenig wirr |
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