Dies ist eine Diskussion zu Vorsatz? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Vorsatz? Wie ist ein Fall zu behandeln, in dem der Tät auf sein Opfer schießt, weil er es für eine andere Person hält (error in persona). Als er bemerkt, dass er jemand anders angeschossen hat und die Person verletzt zusammenbricht, ist es ihm zuerst völlig gleichgültig. Nach 2 Stunden hat der Täter ein schlechtes Gewissen und ruft den Notarzt. Das Opfer wird gerettet. Ich bin der Meinung, dass man den Vorsatz auf jeden Fall bejahen sollte, weil er zum Zeitpunkt der Tatausführung gegeben ist (error in persona spielt ja keine rolle). Dass der Täter später Gewissensbisse bekommt und sich etnscheidet dem opfer zu helfen, könnte erst bei der strafzumessung eine rolle spielen. sind meine überlegungen richtig? |
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| AW: Vorsatz? |
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| AW: Vorsatz? Ich würde es in 2 Tathandlungen unterteilen: 1. Der Schuss (error in persona), das Opfer stirbt nicht also nur Versuch § 212 (ist ein Rücktritt möglich? fehlgeschlagener Versuch? Steht zu wenig im Sachverhalt um das jetzt zu sagen) und vollendete gefährliche Körperverletzung. 2. Das Liegenlassen (Garantenstellung aus Ingerenz), aber auch hier nur Versuch und Abgrenzung zwischen Dolus Eventualis und bewusster Fahrlässigkeit - ich denke es ist Dolus Eventualis, weil man sonst nicht zur Rücktrittsprüfung käme - und diesen dann auch prüfen. Da gibt es dann einen Streit, ob der Rücktritt nun überhauptnoch möglich war bzw. ob der Täter die bestmögliche Rettungsvariante schuldet. |
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| AW: Vorsatz? DerTäter wollte das Opfer nicht töten, sonder nur etwas körperlich verletzen |
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| AW: Vorsatz? Dann bei 1. vollendete gefährliche Körperverletzung mit error in persona und 2. kann so bleiben. Es sei denn er wollte ihn durch das Liegenlassen nur verletzen ^^ |
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