Dies ist eine Diskussion zu Versuchter Totschlag durch Unterlassen! Totschlag durch Unterlassen???? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Versuchter Totschlag durch Unterlassen! Totschlag durch Unterlassen???? Hallo, bräuchte ganz dringend einen Tip. Muss morgen Abend eine Lösung haben. Ist Totschlag durch Unterlassen oder versuchter Totschlag durch Unterlassen zu prüfen? Und zwar hat X auf Y geschossen, diesen lebensgefährlich verletzt. Er will den Krankenwagen rufen, macht das aber erst später, da sein Kumpel Y sagt"lass uns verschwinden!" Er ruft den Rettungsdienst, aber das Opfer O stirbt aufgrund der zusätzlichen Verletzungen bei einem Unfall im rettungswagen(weil der Fahrer alkoholisiert war). Es ist nicht sicher, ob O bei sofortiger Hilfe überhaupt überlebt hätte. Aber die Wahrscheinlichkeit wäre signifikant höher gewesen, zumal bei einem früheren Anruf, ein anderer, zuverlässigerer Fahrer gekommen wäre. Das der normale totschlag&versuchter totschlag zu prüfen sind weiß ich. Aber was ist mit Totschlag durch Unterlassen oder versuchtem Totschlag durch Unterlassen ?? Gruß |
| |||
| AW: Versuchter Totschlag durch Unterlassen! Totschlag durch Unterlassen???? Ich denke, man kann sie prüfen, muss man aber (in der Regel) nicht. Doch wie der SV nach meiner Erinnerung formuliert ist (der kursierte schon mal irgendwo), scheint es der Aufgabensteller auf die Prüfung des Unterlassungsdeliktes abgesehen zu haben. Es handelt sich ja um die zwei Mitglieder einer Bande, die ein Auto der Gegnerbande gerade aufbrechen und von einem von deren Mitgliedern erwischt werden, nicht wahr? Ich würde §§212, 13 durchaus prüfen, weil dies ja wie gesagt gewollt zu sein scheint und außerdem auch die Frage nach der Strafbarkeit des Y nach dieser Vorschrift, der ja gar nicht schießt, angegangen werden muss. Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Versuchter Totschlag durch Unterlassen! Totschlag durch Unterlassen???? Wie formuliere ich den Obersatz für den Totschlag durch Unterlassen? H könnte sich des Totschlags durch Unterlassen strafbar gemacht haben, indem er nicht sofort den Notdienst alarmierte?? Denn gerufen hat er ihn ja später noch. Geht der Totschlag durch Unterlassen durch? Oder der versuchte Totschlag durch Unterlassen? |
| |||
| AW: Versuchter Totschlag durch Unterlassen! Totschlag durch Unterlassen???? 1. Ja, finde ich gut. 2. Genauso wie der echte Totschlag bzw. versuchte Totschlag. Zumindest liegt genau dasselbe Problem vor: Ist der Tod X und Y zurechenbar oder nicht? Zu dieser speziellen Frage habe ich folgende Meinung: Zwar hat das Ausbleiben sofortiger Hilfeleistung das Risiko des Todes in nicht unerheblichem Maße erhöht. Doch tatsächlich ist der Tod auf den Verkehrsunfall zurückzuführen. Dass bei einem früheren Anruf ein zuverlässigerer Fahrer gekommen wäre, kann keine obj. Zurechnung begründen. Denn das Gebot, sofort Hilfe herbeizurufen, hat das Ziel, eine effektivere ärztliche Behandlung zu ermöglichen, nicht, die Patienten vor möglichen betrunkenen Fahrern sicher zu halten. Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Versuchter Totschlag durch Unterlassen! Totschlag durch Unterlassen???? Ok, 1000 Dank. Das ist meine Rettung!! Also da es an der objektiven Zurechnung scheitert, brauch ich nicht auf eine mögliche Garantenstellung, die ja erst nach der Zurechnung zu prüfen ist, eingehen, oder? Der normale Totschlag ist an der Zurechnung gescheitert, der versuchte daran, dass er zurückgetreten ist. Ist er dann beim versuchten Totschlag durch Unterlassen auch dadurch zurückgetreten, dass er dann doch angerufen hat?Weil das Unterlassen prüfe ich ja im Versuch. |
| |||
| AW: Versuchter Totschlag durch Unterlassen! Totschlag durch Unterlassen???? Wenn man der Gesamtbetrachtungstheorie folgt, kann man es so sehen wie Du.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Versuchter totschlag durch unterlassen | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 04.09.2009 00:10 |
| versuchter Totschlag durch Unterlassen | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 14.03.2007 00:39 |
| Versuchter Totschlag durch Unterlassen | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 11.07.2006 08:24 |
| Konkurrenz: versuchter Totschlag zu Mord durch Unterlassen | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 15.04.2006 10:53 |
| versuchter Totschlag durch Unterlassen | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 16.03.2006 17:50 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios