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versuchter räuberischer Diebstahl trotz Rücktritt von der Vortat?

Dies ist eine Diskussion zu versuchter räuberischer Diebstahl trotz Rücktritt von der Vortat? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 29.02.2008, 23:35
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Question versuchter räuberischer Diebstahl trotz Rücktritt von der Vortat?

Hey leute, ich habe ein ernsthaftes Problem und hoffe auf Eure Rettung!!!
Ich sitze an der hausarbeit der fortgeschrittenen-Übung in Osnabrück.
Der täter versucht sich die Beute zu sichern, indem er den Detektiv niederschlägt.
Eigentlöich ein klarer Fall von räuberischer Diebstahl. Jetzt ist nur das problem, dass er einer Diebesfalle aufgesessen ist. Daher untauglicher Versuch. Ein untauglicher versuch kann eine vortat i.S.d. § 252 sein. Also versuchter räuberischer Diebstahl.
Nun das große problem!
Er bringt das Diebesgut wieder zurück und stammelt eine Entschuldigung und verschwindet ohne das Diebesgut! Da er freiwillig das Diebesgut zurückbringt ist das ein Rücktritt vom untauglichen Versuch.
Welche Auswirkung hat das jetzt auf em räuberischen Deibstahl, der nur eine rw und schuldhaft begangenen Vortat fordert (was ja der Fall ist beim Rücktritt).
Aber für einen rücktritt bzgl. des räub. Diebstahls ist es m.E. zu spät, da er den Detektiv schon mit einem kräftigen Schlag zu Boden gebracht hat.
aber dann komme ich zu dem komischen Ergebnis, dass der täter vom untauglichen Versuch des diebstahls zurücktritt, aber sich trotzdem eines versuchten räub. Diebstahls strafbar macht!
Irgendetwas stimmt bei meiner Logik nicht.
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