Dies ist eine Diskussion zu Verjährung von einer strafrechtlichen Verfolgung innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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Nehmen wir mal an, ein Mann x bekommt nach ca. 6 Jahren Post von der Polizei!! Tatvorwurf: Einbruch. Ist die strafrechtliche Verfolgung nach so einer langen Zeit möglich wenn die Polizei vorher nie an den Mann x bzgl. dieser Straftat herangetreten ist??? |
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| AW: Verjährung von einer strafrechtlichen Verfolgung Joa, unter einem Einbruch kann man sich vieles vorstellen....Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung oder gar ein Diebstahl im besonders schweren Fall Eine genaue Angabe des Tatvorwurfs von X wäre angebracht. Hausfriedensbruch fällt weg, da ein Strafantrag min. innerhalb von 3 Monaten gestellt werden müsste. Bei einer Sachbeschädigung berägt die Verfolgungsverjährung 5 Jahre. Bei einem Diebstahl im besonders schweren Fall beträgt die Verfolgungsverjährung 10 jahre. ==> Verfolgung noch möglich |
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