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Verbots-, Tatbestands- oder Erlaubnisirrtum?

Dies ist eine Diskussion zu Verbots-, Tatbestands- oder Erlaubnisirrtum? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 13.03.2007, 14:04
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Verbots-, Tatbestands- oder Erlaubnisirrtum?

Hallo,

folgender Fall:
Der A klaut dem B 100€ aus einer abgelegten Jacke. Der C untersützt den A als Gehilfe dadurch, dass er den B ablenkt, sodass A unbemerkt an die Jacke gelangt. Der C glaubt aber, dass der A nur seine Schulden in dieser Höhe bei B eintreiben möchte und findet dies auch fair. Später bekommt er zu Ohren, dass B die Schulden schon beglichen hatte.

Nun, was für ein Irrtum liegt vor? Ein Tatumstandsirrtum, weil C über die Rechtswidrigkeit der Zueignung irrte? Und was ist mit der Fremdheit des Geldes? Kann auch das schon einen Tatumstandsirrtum ausmachen?
Oder ist es ein Verbotsirrtum, weil der C das Verhalten des A fair findet. Dann müsste er aber wissen, dass er sich das Geld nicht einfach so holen darf, oder? Dagegen spricht ja, dass er von der Rechtmäßigkeit der Zueignung ausgeht.
Oder ist es schließlich ein Erlaubnistatbestandsirrtum? Er stellt sich ja Umstände vor, die bei ihrem wirklichen Vorliegen gerechtfertigt wären.

Bin etwas irritiert, würde mich über etwas Hilfe sehr freuen.
Danke.
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