Dies ist eine Diskussion zu Trick gegen Blitzer innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Trick gegen Blitzer (A) hatte mit seinem getunten schwarzen VW Golf wegen zahlreicher Geschwindigkeitsüberschreitungen bereits ein beträchtliches Vermögen an die Staatskasse abgeführt und eine erhebliche Anzahl von Punkten im Verkehrszentralregister gesammelt. Da er seine Fahrweise nicht ändern, aber ein Fahrverbot vermeiden wollte, brachte er an den Rückseiten der Sonnenblende auf der Fahrerseite und des Innenspiegels seines Fahrzeugs Folien an, die das Blitzlicht von Radarmessanlagen zurückwerfen und dadurch eine Überbelichtung des Fotos bewirken sollten. Als A wenige Tage darauf spätabends mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit die B 1 befuhr, wurde sein Fahrzeug durch einen Starenkasten geblitzt. Wie von A beabsichtigt, reflektierten die im Fahrzeuginneren angebrachten Folien das Blitzlicht, sodass das Foto zum Teil überbelichtet und eine Identifizierung des Fahrers unmöglich war. A konnte jedoch als Halter des Autos ermittelt werden, weil das Kennzeichen des Fahrzeugs erkennbar war. Einige Zeit später erhielt A von der zuständigen Verwaltungsbehörde einen Anhörungsbogen, in dem er angab, das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt nicht geführt zu haben. Weitere Angaben wolle er nicht machen. Daraufhin ordnete die Verwaltungsbehörde an, dass zukünftig ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug zu führen sei. Welche Ansprüche kann ich hier prüfen?? Kennt vielleicht jemand Literatur zu solchen Fällen mit Blitzern?? Danke schon mal |
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| AW: Trick gegen Blitzer Hallo, worauf kommt es Dir nun an ? Strafrechtlich würd ich sagen, ist das versuchte Urkundenunterdrückung, denn dem Fahrer kam es wohl gerade darauf an, das Kennzeichen (Urkunde) durch die Reflektion zu unterdrücken, was aber nicht geklappt hat (daher nur Versuch: strafbar). LG, Jasmin. |
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