Dies ist eine Diskussion zu Territorialprinzip innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Territorialprinzip Hi. Ich habe eine Frage zum Territorialrinzip Es geht darum, dass ein paar mal die §§ 3 bzw 7 StGB relevant werden, da zum Teil ausländische Mitbürger in D eine Straftat begehen (§3) und zum Teil Straftaten im AUsland gegen einen Duetschen bzw von einem Deutschen (§7) begangen werden. Hier muss man ja jeweils , ob und warum sich de Beteiligteb trotzem nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht haben. Womit ich Probleme habe ist jedoch, wo im Gutachten man das prüft.Ich hab eim StrR bisher nur den in jedem Buch beschriebenen Aufbau kennengelernt, also ObjTB, SUbjTb, RW, Schuld, Strafzumessungsregeln, Konkurrenzen beim vorsätzlichen beendetetn Delikt und dementsprechend halt bei Versuch, Fahrlässikeit, wie auch immer verschoben. Aber wo prüft man, ab deutsches StrR überhaupt anwendbar ist? Ich bin dankbar für jeden Tipp, Danke schonmal Angela |
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| AW: Territorialprinzip Hi Angela! Man baut in solchen Fallkonstellationen nach der Überschrift und dem dazugehörigen Obersatz den Prüfungspunkt "1. Anwendbarkeit des StGB" ein. Danach machst Du einfach weiter mit "2. Tatbestand" usw. In Ordnung wäre es wohl auch zu beginnen mit "0. Vorprüfung: Anwendbarkeit des StGB" - ansonsten ist mit Vorprüfungen ja vorsichtig umzugehen. Jedenfalls muß als allererstes die Anwendbarkeit des StGB geprüft werden - ansonsten ist eine Strabarkeit ja denknotwendig ausgeschlossen. Die Anwendbarkeit des StGB muß dann übrigens vor jedem Delikt kurz festgestellt werden. |
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| Territorialprinzip | Wiki | 03.05.2010 15:54 |
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