Dies ist eine Diskussion zu TB Körperverletzung und SM innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| TB Körperverletzung und SM Hi! ich habe eine Frage zum TB der Körperverletzung und SM-Praktiken: 1. Variante: Gesundheitsschädigung: Herrvorrufen oder Steigern eines patologischen Zustandes, schließe ich nun aus. 2. Variante: Körper verletzt: Üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird (und zwar negativ) Auch eine Fesselung mit nicht straff einschnürenden Fesseln erfüllt diesen TB grundsätzlich, es wird ja nicht auf die Schmerzempfindung abgestellt sondern auf das körperliche Wohlempfinden, derjenige kann nicht mehr auf Toilette, kann nichts essen, nichts trinken, ist wehrlos etc. Wenn nun aber ein Masochist gefesselt wird, und dies zu seinem Lustgewinn beiträgt bzw. bei ihm ein positives körperliches Wohlempfinden auslöst, und dies der Sadist weiß (sonst mind. Versuch), dann schließt das doch eigentlich schon den TB aus. Oder? (Und folglich nicht erst zu lösen über die Einwilligung.) Lieben Gruß, Jasmin. |
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| AW: TB Körperverletzung und SM Ich sehe hier eher §239 verwirklicht - wobei man fragen muss, ob das Einverständnis/Einwilligung beim §239 nicht schon den TB ausschließt. Nur wenn durch eine lang andauernde Fesselung die beschriebenen Schäden entstehen, kann man m.E. eine KV bejahen. Tschüss/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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