Dies ist eine Diskussion zu Strafrechtshausarbeit (Fortgeschrittene) innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Strafrechtshausarbeit (Fortgeschrittene) Hänge gerade an einer Strafrechtshausarbeit für Fortgeschrittene fest, und es wäre nett, wenn mir einige Tipps geben könnte. Drei Personen überfallen eine Juwelier mit entsicherten Maschinengewehren und zwei von ihnen halten die Kunden in Schach, während der Dritte die Verkäuferin befiehlt, den Schmuck einzupacken, wenn sie nicht ihr Leben und das der Kunden gefährden will. Als es ihm zu langsam geht, schlägt die dritte Person die Vitrinen kaputt und entnimmt den Schmuck. Als ein Passant den Laden betritt, entschließt einer der dreien auf den Passanten zu schießen, damit der Passant nicht den Laden verlassen kann, um die Polizei zu informieren. Er feuert gezielt auf den Passant, dieser wird aber nicht getroffen, weil er sich reflexartig duckt und kann dann entkommen. Die drei verlassen dann auch den Laden, wobei die Polizei schon durch den Passanten informiert worden ist und will die drei stoppen. Alle drei wollen mit der Beute auf jeden Fall entkommen, wobei dann der Fahrer in schneller Fahrt auf einen Polizisten zufährt, der den Wagen stoppen will. Dieser wird vom Wagen erfasst und getötet. Ich ziehe momentan gemeinschaftlichen schweren Raub (§§250, 25 II StGB), Räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB), Räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Bedrohung der Verkäuferin (§ 241 StGB), versuchter Mord hinsichtlich des Passanten (§§ 211, 23 I StGB) und hinsichtlich des Polizisten Mord zur Verdeckung einer Straftat (§ 211 StGB) in Betracht. Habe ich irgendwas übersehen? Oder habt Ihr andere Anregungen für den Fall? Danke, angel1977 |
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| AW: Strafrechtshausarbeit (Fortgeschrittene) hi. bzgl. der tötung des polizisten( ich denke mal, dass dies ein schwerpunkt der hausarbeit ist): also ich würde erst 211/ 212 prüfen, diesen allerdings am vorsatz scheitern lassen. ( da gibts literatur). dann §§ 252, 250 I Nr. 1a, außerdem § 113 II Nr. 1, dann § 240 ( tritt aber hinter § 113 zurück), und dann noch § 315 b I Nr. 3, III i. V. m. § 315 III Nr. 1b ( pkw als waffe zu nötigungszwecken), und zuletzt § 252). so ich glaub das wars bezgl des polizisten. anja |
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