Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht-Hausarbeit [Verfolgerfall] innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Strafrecht-Hausarbeit [Verfolgerfall] Hallo , ich weiss nicht, ob es das richtige Forum ist, wenn ich falsch liege bitte ich darum, den Thread zu verschieben. Eins vorab: Ich erbitte keine komplette Falllösung o.ä. Ich schreibe gerade an einer StrafR-Hausarbeit. Es geht um den bekannten Verfolgerfall, bei dem A und B in ein Geschäft eindringen, vorher verabredet haben, auf Verfolger zu schiessen und A auf der Flucht versehentlich den B anschiesst, den er für den Wachmann hält. Ich stehe nun ein wenig auf dem Schlauch. Im Verarbeitervermerk steht: Gemeinschaftlichkeit sowie die Relevanz des Irrtum des A auf die Strafbarkeit des B sind hilfsgutachtlich zu prüfen. Mir sind die Schwerpunkte der Hausarbeit durchaus bekannt. Nur frage ich mich, warum ich die Gemeinschaftlichkeit und den Irrtum in Bezug auf B hilfsgutachtlich prüfen soll. Was, wenn nicht §§212,22,23 I,25 Abs. 2 soll man denn für den B prüfen? Kann mir jemand vom Schlauch runterhelfen? |
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| AW: Strafrecht-Hausarbeit [Verfolgerfall] Also ich kenne jetzt nicht den ganzen Fall aber ist der error in persona nicht unbeachtlich, weil A in dem Moment als er abdrückt Vorsatz hat denjenigen zu töten den er im Visier hat? Dann könnte man für B nur §§ 212 I, 25 II prüfen und da würde es dann am Merkmal "eine andere Person" scheitern und hier soll man ein Hilfsgutachten einschieben. Also so hab ich das jetzt jedenfalls verstanden. |
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| AW: Strafrecht-Hausarbeit [Verfolgerfall] Nach hM bleibt der error in persona in beiden Fällen unbeachtlich (billigen von Fehlleistungen,Gleichwertigkeitstheorie). Also hilft mir das leider auch nicht weiter Hast du sonst noch eine Idee? |
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| AW: Strafrecht-Hausarbeit [Verfolgerfall] Beim ersten Mal habe ich den Fall ein wenig falsch verstanden sorry. Aber dafür habe ich jetzt den Fall gefunden. Genau dieser Fall steht in Krey, AT 2 Rn. 172 ff. Damit sollte man das Problem beheben können |
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