Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena Hallo, wer schreib auch grad die Hausarbeit für Fortgeschrittene im Strafrecht in jena. Würde mich freuen, wenn sich jemand meldet. |
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| AW: Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena Huhu! ja, ich fange gerade damit an! Bin aber schon jetzt leicht am verzweifeln! Einige Prüfung sind ja klar, aber andere stellen sich als ganz schön fies dar... Irgendwie kommt der A bei mir verdächtig gut weg!!! ;-) |
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| Hallo, habe jetzt auch endlich mit der HA angefangen. Hab mir bis jetzt auch nur hinsichtlich der in Frage kommenden §§ Gedanken gemacht. Wie seht ihr das, dass M ja erst später stirbt? Muss ich da jetzt erst die fahrlässige KV prüfen oder weil M ja sowie stirbt, doch gleich die fahrlässige Tötung? Eine fahrlässige KV mit Todesfolge gibt es ja nicht... Oder haben wir dann doch eher Totschlag? Wäre schön wenn es zu einer regen Diskussion kommt...Eure Bomann |
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| AW: Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena hi, ich fange jetzt erst mit der hausarbeit an, weil ich noch die schuldrechts-HA schreiben musste. leider stehe ich jetzt total auf dem schlauch!! seid ihr inzwischen weiter gekommen? wäre für etwas start-hilfe sehr dankbar!!!! |
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| AW: Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena Naja ich hab erstmal so angefangen, den Sachverhalt zu unterteilen in vor bzw. während/durch unfall und nach dem Unfall... Nach dem Unfall hauptsächlich Unterlassungsdelikte, 323c, 142 etc. Was mich etwas stört, ist das A bis jetzt ganz gut weg kommt. Das einzige was ich bis jetzt bejaht hab sind die Straßenverkehrsdelikte, 142, 323c...Bin grad an der Prüfung von Aussetzung, komme aber auch nicht weiter. ICh weiß nicht ob im Fall der Zusammenhang zwischen Im-Stich-Lassen und der Gefahr des Todes besteht, da hierfür zwischen den beiden Kausalität bestehen müsste und diese ja irgendwie nicht gegeben ist, weil M auch gestorben wäre, wenn A ihn nicht im Stich gelassen hätte...ICh weiß nicht ob ich aus diesem Grund die Kausalität verneinen kann?? Hat da jemand eine Idee? Wegen irgendwas "schwererem" muss A sich doch strafbar gemacht haben...man kann ihn doch nicht einfach so nur mit §315c, 142, 323c davonkommen lassen - sagt mir zumindest mein Gefühl... Hab auch noch an der BGB HA gesessen - war echt der Hammer, oder??Sowas hab ich echt noch nicht erlebt. Hab nebenbei noch ÖffR geschrieben - die war ja fast ein Spaziergang dagegen Liebe Grüße Eure Bomann |
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| AW: Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena wow, drei hausarbeiten? wie hast du das geschafft??? ja, die Schuldrecht war echt heftig! und es war auch wirklich ngünstig, dass der sachverhalt für die Strafrecht-HA erst so spät ausgegeben wurde, dadurch habe ich wirklicheine menge zeit verloren und jetzt muss ich mich beeilen. ich weiß ehrlich gesagt gar nicht wie ich an die ha rangehen soll, aber so vom gefühl her, würde ich zu "schwerern delikten sagen: -totschlag wenigstens anprüfen -fahrlässige tötung zur aussetzung kann ich nichtssagen, so weit bin ich noch lange nicht. |
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| Das ist eine gute Frage...bin auch schon etwas am durchdrehen... Sowas mach ich nie wieder - drei sind definitiv zu viel. Wenn ich`se doch nur schon alle bestanden hätte...Aber zurück zum Strafrecht: Folgender Link http://www.juraconcept.net/Lehre/Hausarbeiten_StGB.htm, da gibt es eine Hausarbeit (mußt mal die Seite durchblättern) die heißt "Typisch Porschefahrer", ist ähnlich unserem Fall und gibt erstmal gute Hinweise, welche §§ überhaupt in Betracht kommen - Stichwort versuchtes unechtes Unterlassungsdelikt. Aber aufpassen, es ist noch altes StGB, weil die HA von 1997 stammt. So große Unterschiede sind da jetzt nicht, aber man muss trotzdem aufpassen. Übernehmen kann man die Lösung klar nicht, aber es gibt, wie schon gesagt, gute Ansätze. Ausarbeiten muss man aber auf alle Fälle selber noch, was jedoch leichter fällt, wenn man einen Ansatz hat. Da ich meine Hausarbeit jetzt schon so gut wie fertig hatte als ich den Sachverhalt unter dem Link oben gefunden habe, kann ich jetzt nur noch ergänzen bzw. rausstreichen... Und noch was zum Trost ... BGB war defintiv schwerer... Da hab ich manchmal nen ganzen Tag nur über einem Problem gehangen und kein Stück voran gekommen. Wenn du dir die Gliederung von dem Fall oben ansiehst, schön prüfst...Definitionen, Subsumtion...Meinungstreite sind auch ein paar drinne, dann schaffst du es definitiv bis zum Abgabetermin. Ich sitz jetzt seit letzten Mittwoch richtig intensiv dran und werde schon noch fertig diese Woche... Aber was ich mir überlegt hab, wenn die Hausarbeit im BGB schon so schwer war, wie sollen dann erst die Klausuren werden, bestimmt voll der Hammer...Angst Viele liebe Grüße Eure Bomann |
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| AW: Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena danke danke danke danke danke danke!!! das hilft mir wirklich viel weiter. wenn du magst, können wir uns ja mal ende nächster woche zusammen setzen und vergleichen. welche klausuren musst du denn nächstes semster im zivilrecht noch schreiben? oder welches semester bist du denn? klausuren empfinde ich allerdings immer um einiges leichter als hausarbeiten. |
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| AW: Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena Das können wir machen. Bei dem Fall haben die hier allerdings auch die Verwirklichung eines Mordmerkmales angenommen (weil er einer weiteren Strafverfolgung entgehen will). Ich hab schon versucht unseren Fall zumindest unter die niederen Beweggründe (mangelnde Zeit und Bequemlichkeit) zu subsumieren, aber irgendwie passt es nicht. Weiß daher echt nicht ob ich den § 211 mit rein nehmen soll...Vielleicht hast du zu gegebener Zeit hierzu eine Idee. Kannst mir ja dann bescheid sagen. Ich komme jetzt ins 4. Sem., hab jetzt alle Hausarbeiten aus den großen Scheinen geschrieben, weil ich die alle jetzt im WS machen muss.... In welchen Semester bist du? Ich finde die Klausuren immer so schlimm, weil man da keine Zeit hat. Bei ner HA hat man immer schön seinen Kommentar und die Lehrbücher und Zeit ohne Ende zum Nachdenken. Die fallen mir deswegen immer etwas leichter als Klausuren. Viele liebe Grüße Eure Bomann |
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| AW: Strafrecht HA für Fortgeschrittene in Jena ich komme jetzt ins fünfte. klausuren fallen mir meistens leichter, weil ich dann eben nicht so viel zeit habe, denke ich nicht erstmal ewig drum drum, sondern fange einfach an. bei den hausabeiten bin ich immer etwas verwirrt. und irgendwann habe ich es dann, nur diesmal fehlt mir halt die zeit um erst tagelang verwirrt zu sein. ich fang das auch ziemlich blöd, dass die erst so spät ausgegeben wurde. hast du BGB auch schon die ferienhausarbeit aus der übung oder die schuldrecht geschrieben? du musst doch nicht alle großen übungen nächstes semster machen. ich glaube öff-recht kannst du auch noch gar nicht, weil dir ja völkerrecht und der ganze kram fehlt. zu § 211: ich werde mich ranhalten und dann können wir nächste woche ja mal schauen, ich muss nur dieses we zu meinen eltern fahren und da werde ich bestimt nichts machen. aber so spontan würde ich da auch kein mordmerkmal sehen, wenn patz genug ist, kann man es ja anprüfen und verneinen. |
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