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Strafrecht großer Schein Tübingen

Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht großer Schein Tübingen innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 05.06.2008, 15:03
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Strafrecht großer Schein Tübingen

Schreibt jemand von euch die 2. Hausarbeit in Strafrecht für Fortgeschrittene bei Prof. Dr. Kinzig????
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Alt 10.06.2008, 15:15
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

ja, ich schreibe die 2 hausarbeit mit
hab heute mit dem gutachten angefangen
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Alt 10.06.2008, 16:22
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

Ja cool, ich hab auch angefangen. Wie findest du den Sachverhalt? Also ich finde die Hausarbeit ist nicht gerade so einfach wie viele meinen, aber auch nicht unmachbar. Glaubst du, dass du mit der Seitenbegrenzung klarkommen wirst?
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Alt 10.06.2008, 18:40
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

ja, so einfach finde ich die hausarbeit auch nicht, gibt halt viele meinungsstreits und die zeit wird zu knapp... hab meine arbeit in 3 tatkomplexe eingeteilt - hab jetzt bei tatkomplex 1, § 142 I Nr. 2 und § 142 II Nr 2 geprüft - mir fehlt jetzt noch die beseitigung von den unfallspuren, aber da weis ich garnicht als was ich das prüfen soll...
morgen mach ich erstmal mit tatkomplex 2 weiter, wo ich dann die brandstiftung (herbeiführen von Explosionen) und die fahrlässige körperverletzung prüfen werde....
obwohl ich mir 18 bücher ausgeliehen habe werde ich am Fr nochmal zur uni fahren müssen, um ein paar entscheidungen zu suchen...
wie kommst du voran?
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Alt 10.06.2008, 18:55
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

Du, ich komm eigentlich ganz gut voran. Hab meine Arbeit auch in drei Tatkomplexe eingeteilt. Prüfst du in TK 1 nicht noch die Sachbeschädigung? Ich denke mal, dass ich mit TK 3 ein paar Probleme bekommen werde, da ich nicht genau weiß, wie ich da rangehen soll... weil er ja seine Aussage erst nach Abschluss der Aussage und vor dem Eid berichtigt... Hast du dir schon Gedanken zu TK 3 gemacht?
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Alt 10.06.2008, 18:58
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Unhappy AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

Achso ja, zu der Beseitigung von den Spuren habe ich mir auch schon meine Gedanken gemacht. Ich glaube nicht, dass man da ernsthaft etwas prüfen soll. § 258 kommt ja nicht in Betracht, da X selbst Täter war und etwas anderes fällt mir dazu auch nicht ein
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Alt 10.06.2008, 19:16
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

nein, ich prüf keine sachbeschädigung bei TK 1, ich werd morgen auch nochmal ne freundin fragen, aber es fehlt an vorsatz..... sollte ich meine meinung doch noch ändern dann sag ich dir bescheid...
also bei TK 3 wollte ich die falschaussage und die anstiftung zur falschaussage prüfen, hab mich damit aber auch noch nicht befasst, denke das ich am Do damit anfange, dann kann ich dir auch mehr sagen... wegen dieser beseitigung der unfallspuren, dazu hab ich nur ne fußnote gefunden BGH 5, 124. dewegen werde ich am Fr nochmal zur uni fahren und schauen ob ich mehr erfahre
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Alt 10.06.2008, 19:56
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

Ja, dass X bei § 303 vorsatzlos handelt, ist mir klar. Ich habe es trotzdem kurz angeprüft... Naja!Ich treff mich morgen auch noch einmal mit ein paar Leuten und dann schau ich mal, was die so vorhaben
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Alt 11.06.2008, 15:41
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

Du, ich habe da noch eine Frage. Prüfst du § 306d? Ich will ihn unbedingt prüfen, finde dazu aber keinen Prüfungsaufbau... Naja
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Alt 11.06.2008, 16:22
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AW: Strafrecht großer Schein Tübingen

huhu,
also, hab nochmal gefragt und sachbeschädigung prüfe ich garnicht weder bei TK 1 noch bei TK 2, das ist nämlich genauso wie wenn du z.B bei tötung mit ner waffe auch sachbeschädigung an der kleidung prüfen würdest.....
§ 306d prüfe ich auch nicht, er hat mit vorsatz gehandelt und nicht fahrlässig.... ich werde 306a II prüfen, da ist auch die explosion mit einbezogen, die durch vorsätzliche brandlegung entstehen kann...
und wegen TK 3 muss ich auf jeden fall nochmal zur uni - hab mir follgendes überlegt:
strafbarkeit des B:
A. Falschaussage
B. Versuchter Meineid
C. Untauglicher Versuch der Strafvereitelung
strafbarkeit des O:
A. Anstiftung zur Falschaussage
B. Anstiftung zum versuchten Meineid oder
C. Versuchte Anstiftung zum Meineid

naja, je länger man sich gedanken macht umso komplizierter wird das ganze
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