Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Hallo, Schreibt vieleicht jemand die 2 Hausarbeit beim Prof. Kühl? Würde mich freue, wenn ihr euch meldet um meinungen zu wechseln. |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Jep, ich schreibe die gleich Hausarbeit. Richtig anfangen werde ich am Montag |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Super! Ich habe auch nur mit dem gesetz gearbeitet( Abschitten 14, 27, 28). Bis dann! |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen So... heute ist Montag... schreibst du in Tübingen? |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Hallo, schreibe eigentlich zuhause, gehe ab und zu in die UB. Habe heute auch richtig angefangen habe allerdings noch viele fragenzeichnen bzgl. der Beleidigung. Weiter bin ich ja estmal nicht gekommen. Muss lesen und dann frage dich, wie den Fall gelöst hast. Bin dann |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Hi, wie weit bist du denn mit der HA? Hast du auch: - bzgl der jugentliche Ausländer eine ehrenrührige Tatsachebehauptung.... fremde Mißachtung -bzgl. des Polizibeamtes, keine Beamtenbeleidigung, § 187 - kolektivbezeichnung -bzgl. der F , Werturteil und damit § 185 StGB, jedoch in Familienkreisen keine Kundgabe... hM Grüße, corina |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Hi, ich bin mir da noch nicht so ganz sicher... erstmal habe ich die Beleidigung gegen alle jugendlichen Ausländer,.... dann erst gegen 3 jugendliche bisher nicht in erscheinung getretene Ausländer,... dann gegen 2 bereits verurteile jugendliche Ausländer und dann am schluss gegen alle Polizisten des Postens in T. die üble Nachrede |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Hallo studi! Bzgl. der jugengliche Ausländern- 187, da die Behauptung ggüber Dtitten S erfolgte. Eine Beleidigung kommt in Betracht ,nur wenn die Behauptung ggüber den Betrofenen angegeben worden ist, also bei der F. Hier kommt doch ne Beleidigung in Betracht. Die Verteilung der Flugbläter wurde jedoch abgesehen.... Wie wirkt es sich aus? Ein Rücktritt vom § 187 öff. Behauptung? Grüße |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Hey Leute! Ihr könnt auch ruhig was schreiben..... Rein geschaut habt ihr ja viele....... |
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| AW: Strafrecht groß beim Kühl- Tübingen Hi, studinix! Habe schließlich auch beleidigung bei allen ausländer in verschieden form. Hoffe, dass ich dich nich zu sehr durcheinandern gebracht habe mit dem 187.... Beim Hauf steht die abgrenzung super erklärt Schöne Grüße, Corina |
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