Dies ist eine Diskussion zu StrafR Hausarbeit großer Schein (Ich häng!) innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| StrafR Hausarbeit großer Schein (Ich häng!) I, der Sohn von Dr. J, ist überzeugter Verfechter erneuerbarer Energien. An einem sonnigen Samstag nimmt er an einer Demonstration gegen Atom- und Kohlekraftwerke teil. I läuft vorne am Rand der Demonstration und hält ein Plakat auf Schulterhöhe; manchmal hält er das Plakat auch derart auf Höhe des Gesichts, dass er von außerhalb der Versammlung nicht zu erkennen ist. Die Versammlung verläuft vollkommen ruhig, bis auf einmal und ohne Erklärung drei Polizeibeamte auf I zugehen, ihm das Plakat entreißen und ihn ergreifen. I stemmt sich dagegen und rudert mit den Armen. Trotzdem gelingt es den Beamten, ihn zu einem Einsatzwagen zu verbringen. Dort stellt sich heraus, dass die Beamten seine Personalien feststellen wollen, da sie der Meinung sind, er habe sich strafbar gemacht. Sie erstellen einen entsprechenden Bericht und protokollieren ihre Aussagen. O ist als Staatsanwältin Abteilungsleiterin und eine alte Schulfreundin von Dr. J. Daher ist sie über deren Sorgen bezüglich ihres Sohnes im Bilde. Ebenso ist ihr nicht entgangen, dass die Akte zu dem gegen I eingeleiteten Strafverfahren wegen des Geschehens auf der Demonstration zur Entscheidung auf dem Schreibtisch des jungen Kollegen B gelandet ist, der in ihrer Abteilung arbeitet. O ist zwar überzeugt, dass I sich strafbar gemacht hat, will Dr. J aber weiteren Ärger ersparen. Sie weist daher den B an, das Verfahren gegen I nach § 170 II StPO einzustellen. Dabei geht sie davon aus, dass B ebenfalls der Auffassung ist, dass dieses Vorgehen nicht der Rechtslage entspricht, die Einstellung aber gleichwohl vornehmen wird. B stellt das Verfahren ein, wie ihm geheißen wurde. Er befasst sich aber gar nicht näher mit der Sache und meint daher, das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen zu haben Strafbarkeit von O und B ? Tatkomplex 1 ist völlig klar und kein Problem (I nicht strafbar). Tatkomplex 2 ist mir schleierhaft. Klar ist, dass Rechtsbeugung & Strafvereitelung (im Amt) in Betracht kommen. Nur wie und bei wem und Versuch oder Vollendung / Tun oder Unterlassen etc...? Ich bin raus |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| StrafR großer Schein | Allgemeines Forum für Jurastudenten | 01.08.2010 22:17 |
| Großer Schein Gießen / Hausarbeit WS 08/09 | Öff-Recht - Examensvorbereitung | 17.08.2009 15:56 |
| Großer Schein StrafR WS 2009/10 bei Rössner, Marburg | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 10.08.2009 08:24 |
| Hausarbeit großer Schein BGB Lausanne | Bürgerliches Recht allgemein | 01.02.2008 19:52 |
| Hausarbeit Großer Schein Hilfe!!! | Bürgerliches Recht allgemein | 25.08.2003 12:04 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios