Dies ist eine Diskussion zu SR HA : Problem: Vorsatz, wenn das Willenselement fehlt ? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| SR HA : Problem: Vorsatz, wenn das Willenselement fehlt ? Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Problem liegt hier beim Tatenschluss--> bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit, da im SV lediglich steht dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung (ihr Mann könnte sterben)für möglich hält. Hier sind also keine Angaben zum Willenselemt, ob der Täter den Tod billigend in kauf nimmt usw ...wie gehe ich da vor?? kurz der SV der HA: A lebt mit seiner Frau B in einer weitgehend harmonischen Ehe. Gelegentlich aber kommt es vor, dass er volltrunken nach Hause kommt und auf seine Frau „losgeht“, etwa weil kein kaltes Bier im Kühlschrank ist. So auch am Freitag. A schlägt B mit der flachen Hand ins Gesicht, verpasst ihr Kniestöße in den Unterleib und Faustschläge in die Magengegend. B weicht zurück und versucht sich mit den Händen zu schützen, doch A lässt sich nicht aufhalten. --> Als B mit dem Rücken zum Einbauschrank ihrer Küche steht, greift sie hinter sich zum Küchenmesser und stößt es A in die Brust. Dabei hält sie es für möglich, dass sie A tödlich verletzt. A aber überlebt den Stich. Wie hat sich B strafbar gemacht? Schonmal im voraus danke! Liebe Grüße Stani |
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| AW: SR HA : Problem: Vorsatz, wenn das Willenselement fehlt ? Nach der Möglichkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz vor, wenn der Täter die Möglichkeit des Taterfolges erkennt und dennoch handelt. Das ist sogar etwas mehr als die Billigung und etwas weniger als die Gleichgültigkeitstheorie verlangt. Eine gute Darstellung zu den Theorien findest du im Wessels/Beulke Strafrecht AT. Desweiteren kommt es hier besonders auf eine saubere Prüfung der Notwehr an. |
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