Dies ist eine Diskussion zu "Spring von der Brücke" innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| "Spring von der Brücke" mal angenommen ich bin psychisch leicht labil und denke über selbstmord nach, mein vadder sagt mir "ach spring doch von der nächsten brücke" und tagsdrauf springe ich, überlebe aber, was wäre dann die strafbarkeit meines vaters? |
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| AW: "Spring von der Brücke" Keine Strafbarkeit des Vaters, da die Anstiftung zum Selbstmord nicht strafbar ist. |
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| AW: "Spring von der Brücke" Hi! Es wäre nur möglich, wenn Dein Vater die Tatherrschaft hätte, sodass hier nicht nur Anstiftung zum Selbstmord gegeben wäre, sondern versuchter Totschlag. Wenn Dein Vater z.B. deine instabile psychische Verfassung kennt, und diese bewußt ausnütz, könnte so ein Fall gegeben sein, wenn Du schon so instabil bist, dass Du z.B. selbst nicht mehr richtig weißt, wsa Du tust. Wenn er dich dann noch bis zur Brücke begleitet, und Dir z.B. vorschwindelt, Du kämst dann in einen neuen Körper (diesen Fall gabs real, die arme Frau hatte vergeblich versucht, sich durch einen Stromschlag aus dem Leben zu begeben, weil sie von einer pseudo-Gruppe eingetrichtert bekommen hatte, dass sie dann in einem anderen Körper weiterleben könnte...Totschlagsversuch wurde bejaht.), dann stehts nicht gut um diesen Vater. Also: Wer hat die Tatherrschaft ist die Frage, sonst keine strafbegründende Beihilfe zum Selbstmord. Als Vater obliegt ihm jedoch auch aus Garantenstellung per Gesetzt die Schutzpflicht über Dich. Wenn er's dann sieht und tut nix dagegen evt. Totschlag(sversuch) durch Unterlassen. Lieb Gruß, Jasmin. |
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| AW: "Spring von der Brücke" Teilnahme scheidet evident aus. @Jasmin: du meinst den fall mit dem genfer see... etc...oder? Da hat der BGH die Tatherrschaft dadurch hergeleitet, indem er gesagt hat das die Frau ihr Leben garnicht durch den Selbstmord beenden wollte weil sie dachte sie wuerde in einem anderem Koerper weiterleben... mtb Taeterschaft: Da kommt es dann nach ganz herrschender Meinung darauf an, ob der Suizid freiverantwortlich war.... Es gibt zwei Theorien die auf unterschiedliche Art und Weise untersuchen, ob der Suizid freiverantwortlich war 1. analoge Anwendung der Exkulpationsregeln 2. Einwilligungsmaßstab vorzugswuerdig erscheint mir eine anwendung des Einwilligungsmaßstabes. |
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