Dies ist eine Diskussion zu S.O.S. meine erste hausarbeit !! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| S.O.S. meine erste hausarbeit !! radfahrer R will seinen konkurrenten K ausschalten und schickt S einen wahrheitswidrigen und anonymen brief, indem steht, K habe eine affäre mit der verlobten des S. wie von R geplant, manipuliert S das rennrad des K so, dass dieser im nächsten rennen, einen unfall erleidet, bei dem er sich ein bein bricht. der fall gestaltet sich in einer zweiten phase mit der rache des K an R, error in persona, abgrenzung dolus eventualis und luxuria etc. probleme macht mir der erste abschnitt. täterschaft? anstiftung? oder beides? wird die sachbeschädigung getrennt von der körperverletzung geprüft oder in einem zusammenhang? hat sich R überhaupt wegen körperverletzung strafbar gemacht? geprüft werden soll nur die strafbarkeit von R, nicht von S! kommen noch weiteren tatbestände in frage? bitte bitte, helft mir. bin für jeden anhaltspunkt, querverweis zu rspr. dankbar!!! |
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| AW: S.O.S. meine erste hausarbeit !! Sorry, aber Fragen zu Hausarbeiten sollten in Jura-Foren nicht behandelt werden. meint Remby |
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| Abaration ictus. Nicht error in persona. Und es ist keine Anstiftung. |
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| AW: S.O.S. meine erste hausarbeit !! vielen dank, ja aberatio ictus, blöd von mir! anstfiftung ist glaube ich strittig, und handelt es sich um eine sachbeschädigung?? @remby aus welchem grund keine fragen zu hausarbeiten? in die rubrik strafrecht lgelangte ich über die rubrik "fallsammlungen, hausarbieten und shemata". und ich hab nur gesehen, dass hier viele personen fragen zu hausarbeiten stellen. |
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| AW: S.O.S. meine erste hausarbeit !! Also, wenn man das schlau anstellt, kann man ja einfach eine allgemeine Frage zu einem X-Sachverhalt stellen und dann auf Antworten warten, das ist ja o.k. Wenn aber der komplette Sachverhalt angegeben wird, dann liest das doch auch der Prof und fühlt sich vielleicht etwas auf den Arm genommen. Zudem hat der Prof ein Urheberrecht auf den Sachverhalt! Aus diesem Grund, und auch um Ärger mit den Unis und Professoren zu vermeiden, sollten in Jura-Foren Hausarbeiten nicht besprochen werden. Immerhin soll die Hausarbeit ja eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellen. Das muss auch so unterschrieben werden, sonst wird die HA nicht angenommen. Ganz so schlimm ist die Problematik nun allerdings nicht, da auf die angegebenen Sachverhalte auch viel Unsinn geantwortet wird. Man tut sich selbst aber keinen Gefallen, auf die Meinungen anderer Leute zu hören. Es gibt so viel schöne Kommentare und so viel schöne Lehrbücher, die wollen alle gelesen werden. meint ernsthaft Remby |
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| AW: S.O.S. meine erste hausarbeit !! keine angst, damit verbringe ich von montag bis freitag von früh bis abends meine zeit. manchmal braucht man aber auch erst eine ahnung, diese lässt sich in den ersten semestern, gut durch gegenseitigen meinungsaustausch erlangen. informieren und nachfragen darf man ja. außerdem war das nicht genau der sachverhalt. und eine garantie auf die antwort gibts eben nicht. ich weiß jetzt auch wie ichs machen muss, habs auch allein rausgefunden . aber auch wenn sie vielleicht doof sind, dazu sind studentenforen nun mal auch vorhanden. |
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